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camera_altInfo des LandesGeht‘s auch kürzer?„Chaos pur!“ExperteninterviewIn der Obersteiermark
Bundesländer > Steiermark
31.12.2020 12:18

Info des Landes

Massentests ab 15. Jänner, Anmeldung ab morgen

  • Es geht wieder los mit den Tests
    Es geht wieder los mit den Tests
    (Bild: Sepp Pail)

Ab 15. Jänner finden in der Steiermark wieder die Testungen statt. Anmelden kann man sich schon ab morgen!

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Das Land Steiermark gibt bekannt:

 In der Steiermark werden von 15. bis 17. Jänner 2021 flächendeckende Corona-Testungen stattfinden. Diese werden in Graz am 15. Jänner 2021 von 13 bis 19 Uhr und dann in der restlichen Steiermark einschließlich Graz am 16. Jänner 2021 und 17. Jänner 2021 jeweils von 8 bis 20 Uhr durchgeführt.

„Auch im Rahmen der nächsten flächendeckenden Corona-Testungen werden wir auf die Unterstützung seitens der Gemeinden und die enge Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Bundesheer, dem Roten Kreuz, den Freiwilligen Feuerwehren und der Polizei angewiesen sein. Dabei werden zwischen 15. und 17. Jänner insgesamt 188 Teststationen mit rund 887 Spuren zur Verfügung stehen″, so Harald Eitner, Leiter der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung des Landes Steiermark.

Anmeldung online oder telefonisch

Die Anmeldung zur Testung und die diesbezügliche Terminvergabe erfolgt online: Ab Freitag besteht Externe Verknüpfung unter diesem Link die Möglichkeit zur Anmeldung. Die Testung ist für die Bevölkerung kostenlos. Ab 4. Jänner 2021 besteht unter der Telefonnummer 0800/220 330 zwischen 7 und 22 Uhr außerdem auch die Möglichkeit der telefonischen Anmeldung.

Alle weiteren Informationen zum Thema Bevölkerungstestungen unter:  www.steiermarktestet.at.

Zur Testung aufgerufen sind von 15. bis 17. Jänner alle Personen, die älter als sechs Jahre sind und eine Aufenthaltsadresse in der Steiermark haben. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 14 Jahren müssen entweder von einem Elternteil begleitet werden oder eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten vorweisen. Von der Testung ausgeschlossen sind all jene Personen, die Covid-19-Krankheitssymptome aufweisen beziehungsweise sich zum Testzeitpunkt im Krankenstand oder in behördlicher Quarantäne befinden.



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