Anklage ist fertig

Welfenprinz drohen bis zu drei Jahre Haft

Oberösterreich
30.12.2020 10:17

Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Ernst August von Hannover wurde nach umfangreichen Ermittlungen abgeschlossen. Dem Welfenprinzen drohen bis zu drei Jahre Haft.

Die Staatsanwaltschaft Wels stellte einen Teil der Vorwürfe, und zwar im Umfang des Verdachts der Beleidigung im Juli 2020 zum Nachteil der (damals) einschreitenden Polizeibeamten ein und erhob darüber hinaus wegen unten angeführter Straftaten, die laut Sachverständigengutachten allesamt im Zustand voller Berauschung (§ 287 StGB) begangen wurden, Strafantrag beim Landesgericht Wels. Es drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Konkret wird dem Beschuldigten vorgeworfen,

• am 14. und 15.7.2020 (wiederholt) Polizeibeamte mit Gewalt und durch gefährliche Drohung an verschiedenen Amtshandlungen zu hindern versucht und dabei auch teilweise am Körper verletzt,

•  am 20.7.2020 einen Polizeibeamten unter Verwendung eines Baseballschlägers gefährlich bedroht sowie

•  am 7.9.2020 die Verglasung des Esszimmerfensters des im Eigentum der Herzog-von-Cumberland-Stiftung stehenden Wohnhauses beschädigt und das dortige Angestellten-Ehepaar samt deren Tochter durch gefährliche Drohung zum Verlassen des von ihnen bewohnten Gebäudes zu nötigen versucht zu haben.

„Starker Unterzucker“
Verteidiger Malte Berlin gab sich in den „Salzburger Nachrichten“ von der Unschuld seines Mandanten überzeugt. Dieser habe nach einer Kiefer-Operation starke Schmerzmittel verordnet bekommen und einige Gläser Rotwein getrunken. Laut dem Bericht hatte der Prinz 0,8 Promille. „Der starke Unterzucker hat dazu geführt, dass er nicht mehr wusste, was er in der Nacht tut“, erklärte Berlin.

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