OGH-Entscheidung

Stadt muss Mitarbeiter drei Jahre Lohn nachzahlen

Oberösterreich
29.12.2020 11:00

Nicht zulässig war laut Oberstem Gerichtshof die Entlassung eines Mitarbeiters der Welser Ordnungswache wegen eines 2017 aufgetauchten Fotos mit einer Hakenkreuzfahne. Überraschend dabei ist aber, dass sich über dieses Urteil besonders die Grünen freuen.

„Das Foto sei im höchstpersönlichen Rahmen aufgenommen worden und gelte deswegen nicht als Entlassungsgrund“, wirft Thomas Rammerstorfer (Grüne) der Welser Magistratsführung Geldverschwendung vor.

Hakenkreuz-Affäre
Es sei nicht nur bei der Entlassung des Ordnungswache-Mitarbeiters wegen der Hakenkreuz-Affäre geschlampt worden. Auch beim Verfahren soll äußerst stümperhaft agiert worden sein. Nun müssen drei Jahre Gehalt nachbezahlt und der Mitarbeiter wieder eingestellt werden.

Rückkehr unwahrscheiniich
Eine Rückkehr in die Ordnungswache ist unwahrscheinlich. „Der Mitarbeiter muss nicht zwingend dort eingesetzt werden“, so Personal-Chef Roman Gnadlinger.

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