1,3 Mio. € zusätzlich

Mehr Unterstützung vom Land beim Thema Wohnen

Tirol
27.12.2020 08:25

Mit der „Wohnkosten-Verordnung“ als Teil des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes wird jährlich die Obergrenze für finanzielle Hilfe zur Sicherheit des Wohnbedarfs festgelegt. 23,3 Millionen Euro wurden 2019 verbucht - mit der zuletzt neu beschlossenen Verordnung kommen nun zusätzlich bis zu 1,3 Millionen dazu.

„Die Anpassung der Wohnkosten-Verordnung in der Tiroler Mindestsicherung ist ein wichtiger Schritt zur Erhaltung von Wohnraum armutsbetroffener Menschen. Die Mietpreise steigen in Tirol sehr schnell, die Lebenserhaltungskosten sind nach wie vor hoch“, erklärt LHStv. Ingrid Felipe (Grüne).

Daher sei es unumgänglich, dass „wir hier ein besonderes Augenmerk auf das soziale Netz haben, das nach dem heurigen Coronajahr wichtiger denn je ist.“

Delogierungsprävention und Sozialberatung
Die Tiroler Landesregierung hat vor Weihnachten zudem beschlossen, die Angebote der Delogierungsprävention und der allgemeinen Sozialberatung auszubauen und Mietrückstände zu übernehmen, die insbesondere durch die Coronapandemie entstanden sind. „Dafür werden insgesamt 560.000 Euro bereitgestellt - davon 260.000 Euro für das Beratungspersonal und 300.000 Euro für die Übernahme von Mietrückständen im Rahmen eines eigenen Mietrückstandsfonds“, hieß es.

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