Gesundheitsministerium
Kritik zu Corona-Strafen „nicht nachvollziehbar“
Die Diskussion um Strafen fürs Zusammenleben in der Corona-Quarantäne geht weiter: Nach den Forderungen von Landeshauptmann Peter Kaiser meldet sich nun das Gesundheitsministerium zu Wort. Die Kritik sei „nicht nachvollziehbar“.
Die Vorgaben des Bundes bezüglich Kontaktpersonennachverfolgung seien „eindeutig“, teilte ein Ressortsprecher mit. Deshalb sei die Kritik von Landeshauptmann Peter Kaiser - er fordert „der Lebensrealität entsprechende, nachvollziehbare gesetzliche Regelungen“ - nicht nachvollziehbar.
„Kompetenz liegt bei Ländern“
Bei den Vorgaben des Bundes handle „es sich allerdings nur um Empfehlungen. Hier liegt die Kompetenz ganz klar bei den Ländern und den Bezirksverwaltungsbehörden“, heißt es seitens des Gesundheitsministeriums. Und weiter: „Diese entscheiden im Einzelfall und können hier - falls notwendig - auch zusätzliche Vorgaben tätigen.“
Wirbel um Strafen fürs Zusammenleben
Am gestrigen Stefanitag ging eine Welle der Empörung durch Kärnten, nachdem bekannt geworden war, dass ein junges Kärntner Paar eine Strafverfügung fürs Zusammenleben in der Quarantäne erhalten hatte. Betroffenen drohen 300 Euro Geldtsrafe oder sechs Tage Haft.
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