Oder 6 Tage Haft

Covid-Infektion: 300 Euro Strafe für Zusammenleben

Kärnten
26.12.2020 09:03

Eine Strafe fürs Zusammenleben trotz Covid-19-Infektion? Mehrere solcher Fälle wurden nun in Kärnten bekannt: Bezirkshauptmannschaften haben Strafverfügungen an Kärntnerinnen und Kärntner verschickt, weil sie trotz bestätigter Corona-Infektion mit ihren Lebensgefährten zusammenleben - obwohl diese im gleichen Haushalt gemeldet sind. Kritik daran kommt von einem Anwalt.

Zwei Personen sind im gleichen Haushalt gemeldet, eine erkrankt an Corona und muss in häusliche Absonderung. Durch das Contact Tracing wird die zweite Person kontaktiert und befragt, wann sie zum letzten Mal Kontakt mit dem oder der Infizierten hatte. Geschieht dieser Kontakt - wegen des gemeinsamen Haushaltes - in der Zeit der verordneten Quarantäne, wird eine Strafverfügung verschickt.

300 Euro Strafe oder sechs Tage Haft
Und die Strafe ist hoch: 300 Euro oder sechs Tage Haft stehen auf den Verstoß des Kontaktverbotes. Doch das sei laut einem Kärntner Juristen rechtswidrig - denn aufgrund der Corona-Maßnahmen sei es quasi unmöglich, die Quarantäne im eigenen Haushalt ohne Kontakt zu Mitbewohnern einzuhalten. Die gesunde Person, die als Kontaktperson der ersten Klasse gilt, könne weder in Hotels - die sind geschlossen - noch zu Verwandten - das ist laut Corona-Maßnahmen nicht erlaubt - ausweichen.

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