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camera_altPCR-Test gilt kürzer„Große Erleichterung“Rebelo de Sousa (72)Wegen Virus-MutationenIns Koma geprügelt
Nachrichten > Welt
24.12.2020 11:13

PCR-Test gilt kürzer

Slowenien verändert Einreisebestimmungen

  • Bei der Einreise nach Slowenien gilt ein negativer PCR-Test künftig nur noch 24 Stunden statt wie bisher 48 Stunden.
    Bei der Einreise nach Slowenien gilt ein negativer PCR-Test künftig nur noch 24 Stunden statt wie bisher 48 Stunden.
    (Bild: AFP)

In Slowenien gelten ab Freitag weniger Ausnahmen, die eine Einreise ohne Testpflicht oder Quarantäne ermöglichen. Mit der neuen Regelung hat die slowenische Regierung außerdem die Gültigkeit des PCR-Tests, mit dem man die Quarantäne umgehen kann, verkürzt: Das negative Testergebnis darf bei der Einreise nicht älter als 24 Stunden sein. Bisher galt eine Frist von 48 Stunden.

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Auflagenfrei einreisen dürfen nur noch Pendler, wenn sie innerhalb von 14 Stunden ins Land zurückkehren, sowie Personen bei Durchführung von Güter- oder Personenverkehr, die sich höchstens acht Stunden in Slowenien aufhalten.

  • Slowenien verschärft ab Freitag die Einreisebestimmungen wegen der Corona-Pandemie.
    Slowenien verschärft ab Freitag die Einreisebestimmungen wegen der Corona-Pandemie.
    (Bild: AP)

Durchreise ohne weitere Auflagen möglich
Das gilt auch für Personen mit Diplomatenpass, ausländische Sicherheitsbeamte bei Ausführung ihrer Aufgaben sowie Personen, die mit Krankenwagen ins Land gebracht werden. Die Durchreise durch Slowenien ist ebenfalls ohne Auflagen möglich, sie muss jedoch innerhalb von sechs Stunden erfolgen. Bisher galt für den Transit eine zwölfstündige Frist.

Zahlreiche Ausnahmen gestrichen
Von den Ausnahmen, die es bisher ermöglicht haben, für kurze Zeit auflagenfrei einzureisen, wurden unter anderem dringende geschäftliche Gründe sowie der Besuch von engsten Familienangehörigen gestrichen.

  • Die Durchreise durch Slowenien ist weiterhin ohne zusätzliche Auflagen möglich.
    Die Durchreise durch Slowenien ist weiterhin ohne zusätzliche Auflagen möglich.
    (Bild: AFP)

Für Schüler und Studenten, die Bildungseinrichtungen auf der anderen Seite der Grenze besuchen, sowie für grenzüberschreitende medizinische Untersuchungen bzw. Eingriffe gibt es ebenfalls keine Ausnahmen mehr.

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