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camera_altEltern hatten geklagtPlan für UmsetzungBesuch beim KanzlerFahrplan bis Ende März„Keine Weisung“
Nachrichten > Politik
23.12.2020 12:11

Eltern hatten geklagt

VfGH: Schul-Maskenpflicht im Mai war rechtswidrig

  • (Bild: APA/Helmut Fohringer)

Die Maskenpflicht und die Teilung von Schulklassen im Frühjahr war rechtswidrig - zu diesem Schluss kam nun der Verfassungsgerichtshof. Das Erkenntnis hat allerdings keine inhaltlichen, sondern formale Gründe: Auf welcher Grundlage das Bildungsministerium die Entscheidung für diese Maßnahme getroffen hatte, sei „nicht erkennbar“ gewesen, hieß es in der Begründung.

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Das Erkenntnis folgt damit der Argumentation zweier Kinder und deren Eltern, die sich wegen der im Mai erlassenen Verordnung zum abwechselnden Präsenzunterricht an Schulen und zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes außerhalb des Unterrichts beschwert hatten. Diese machten gegen die auf das restliche Schuljahr 2019/2020 bezogene Verordnung geltend, „dass die angefochtenen Bestimmungen gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Privatleben und das Recht auf Bildung verstoßen“. Die Verordnung trat bereits außer Kraft.

Minister konnte keine Notwendigkeit für Maßnahme begründen
„Mit dem heute veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren“, hieß es Mittwochmittag. „Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden“, so das Höchstgericht.

  • (Bild: APA/Herbert Neubauer)

Grund dafür ist das sogenannte Legalitätsprinzip in der Verfassung: Grob gesagt darf die Erlassung einer Verordnung nur auf Basis von Gesetzen erfolgen. Dabei darf dieses Gesetz durchaus weit gefasst sein und dem Verordnungsgeber einen gewissen Spielraum überlassen - allerdings muss dieser dann auch genau darlegen, auf welcher Grundlage er die von ihm erlassenen Maßnahmen getroffen hat.

Ministerium: Sicherheit im Vordergrund
Das kann das Bildungsministerium nicht nachvollziehen. Man habe „die Maßnahmen in einer ausführlichen Stellungnahme dargelegt“, ließ es wissen. Das Urteil werde jedoch zur Kenntnis genommen und man werde sich die Ausführungen genau anschauen. Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte am Schulstandort sei bei den Maßnahmen stets im Vordergrund gestanden. Und: „Mit der Entwicklung der Corona-Kommission ist es einfacher geworden, eine Grundlage für die Bestimmungen zu liefern“, erklärte das Ministerium weiter.

FPÖ sieht „Verordnungschaos dieser Koalition“ bestätigt
Die FPÖ sah sich in einer Reaktion durch das VfGH-Erkenntnis in seiner Forderung nach einem Ende der Maskenpflicht an Schulen und das „Verordnungschaos dieser Koalition“ bestätigt. Diese sei eine große Belastung für die Schüler, die ohnehin nur eine geringe Rolle beim Infektionsgeschehen spielen würden. Bildungssprecher Hermann Brückl fordert stattdessen den Einsatz von Plexiglaswänden. Er geht außerdem davon aus, dass auch das Distance Learning, das „noch ärger“ sei als der Schichtbetrieb, im Fall einer Klage vom VfGH aufgehoben würde.

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(Bild: stock.adobe.com/krone.tv, Krone KREATIV)
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