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camera_altJob als Junior TraderBetrug im Internet„Habe hart gearbeitet“Urteil in BrüsselPlattform half
Digital > Web
23.12.2020 09:36

Job als Junior Trader

Burgenländer fiel Geldwäschern im Netz zum Opfer

  • (Bild: LUXORPHOTO)

Ein 45-jähriger Burgenländer ist professionellen Geldwäschern aufgesessen. Der Mann aus dem Bezirk Neusiedl am See habe im Internet nach einer Verdienstmöglichkeit gesucht und sei bei der Firma „Coinlim Deutschland Limited“ fündig geworden, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Als „Junior Trader“ erhielt er demnach vom 23. November bis 10. Dezember Geld auf sein Konto, das er nach Abzug einer Provision von fünf Prozent auf Kryptowährungskonten weitertransferierte. Mitte Dezember sei es dann jedoch zu Stornobuchungen auf seinem Konto gekommen. Der Schaden liegt im hohen vierstelligen Eurobereich.

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Erst Anfang Dezember hatten Bundeskriminalamt und Finanzmarktaufsicht vor professionellen Geldwäschern gewarnt, die Jobsuchende im Internet mit vorgeblich guten Verdienstmöglichkeiten und falschen Arbeitsverträgen köderten. Sie müssen als „Junior-Trader“ in Kryptowährungen auf ihrem Konto eingelangte Gelder abzüglich einer Provision von rund fünf Prozent in verschiedene Kryptowährungen, meist Bitcoins, wechseln oder sie direkt weitertransferieren. Solche Finanzagenten werden „Money Mules“ - Geldtransportesel - genannt.

  • (Bild: dpa/Jens Wolf)

Die Erklärungen der Täter über die Herkunft der Gelder variieren und werden an aktuelle Geschehnisse angepasst. In Wirklichkeit, so BK und FMA, stammen sie aus Straftaten von Drogenhandel über Betrug bis zu Steuervergehen. Mit den von den Angeworbenen mitgesendeten Legitimationsdokumenten eröffnen die Kriminellen ohne deren Wissen weitere kriminelle Geldwäsche-Konten.

Bis zu zehn Jahre Haft drohen
Das Weiterüberweisen von Geld unbekannter Herkunft habe mit seriösem Trading nichts zu tun, wurde betont und gewarnt: „Personen, die auf derartige Arbeitsangebote eingehen und Gelder weiterüberweisen oder in andere Währungen umtauschen, sind als ‘Finanzagenten‘ strafbar.“ Sie können wegen Geldwäscherei mit bis zehn Jahren Freiheitsstrafe oder wegen finanzmarktrechtlicher Verwaltungsübertretung mit bis zu 60.000 Euro bestraft werden.

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