Eigene Verordnung

Bundesländer verbieten Take-away auf Skihütten

Österreich
22.12.2020 16:45

Laut Insider-Kreisen planen die Bundesländer offenbar eine eigene Verordnung, die eine Abholung von Speisen und Getränken auf heimischen Skihütten endgültig ausbremsen dürfte. Demnach sollen sich die Ski-Bundesländer untereinander darüber abgestimmt haben, Take-away zu verbieten. Die Länder nutzen damit ihre Möglichkeit, die Auflagen des Bundes eigenständig nachzuschärfen. In der Verordnung soll das so geregelt werden, dass Hütten, die von den Gästen nicht mit dem Auto erreicht werden können, keine Essens-Abholung anbieten dürfen.

„Es ist unglaublich, dass zwei Tage vor Saisonstart solche Diskussionen geführt werden. Es wäre besser, Politik und Behörden würden nun alle Energie in die Kontrollen der bereits bestehenden Regelungen stecken!“, ärgert sich Stefan Sternad, Fachgruppen-Obmann der Wirtschaftskammer Kärnten.

Heftige Kritik am befürchteten „Massenansturm“
Konkret will man all jenen Skihütten den Take-away-Verkauf untersagen, die nicht an öffentlichen Straßen liegen. „Man muss kein Prophet sein, um die Auswirkungen vorherzusehen: Die geöffneten Gastronomiebetriebe bei den Talstationen und Parkplätzen werden regelrecht gestürmt werden. So schafft man ein Nadelöhr und provoziert einen Massenansturm an neuralgischen Punkten“, kritisiert Sternad die Regelung. Die Nähe zu einer Straße stellt für ihn ein „vollkommen unnatürliches“ Kriterium dar.

Ski-Maßnahmen bis zuletzt Streitthema
Die heimischen Skigebiete dürfen ab dem 24. Dezember wieder öffnen. Das Take-away-Verbot soll zunächst einmal ab Saisonstart und bis zum vorläufig geplanten Ende des dritten harten Lockdowns am 18. Jänner gelten. Über die Auflagen hatte es bis zuletzt noch einige Unklarheiten gegeben, was unter anderem den Verkauf von Speisen und Getränken, aber auch die Benutzung von Toiletten auf den Skihütten betraf. 

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hatte am Samstag noch betont, dass für die Gastronomie auf den Skihütten die gleichen Regeln wie auch anderswo in Österreich gelten würden. Für die WC-Anlagen soll das Betretungsverbot von Gaststätten nicht gelten.

Erst am Sonntag hatte die „nicht praktikable“ FFP2-Maskenpflicht in den Skigebieten den Unmut der Seilbahnbetreiber hervorgerufen.

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