Strafvollzugsreform:
Körperkameras, Nachbetreuung und mehr Fußfesseln
Im Regierungsprogramm hat die türkis-grüne Koalition eine Reform des Strafvollzugs angekündigt. Nun liegt der entsprechende Plan vor, der am Mittwoch im Ministerrat beschlossen wird. Künftig soll es häufiger elektronisch überwachten Hausarrest sowie einen Ausbau der Betreuung nach der Haft geben. Das Wachpersonal wird mit Körperkameras ausgestattet.
Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen entsprechen nicht mehr den Anforderungen eines modernen Strafvollzugs - darin waren sich ÖVP und Grüne beim Erstellen des Regierungsprogramms einig. Nun hat das Justizministerium die angekündigte Reform fertiggestellt.

Ein moderner Strafvollzug setzt auf wirksame Resozialisierungsmaßnahmen, um Insassen erfolgreich wieder in die Gesellschaft einzugliedern.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne)
Die wichtigsten Eckpunkte sind:
- Der elektronisch überwachte Hausarrest, also die Fußfessel, wird deutlich ausgeweitet. So soll für nicht gefährliche Straftäter ein Freiheitsentzug ohne Verlust des Arbeitsplatzes und ohne soziale Stigmatisierung gewährleistet werden.
- Die Nachbetreuung nach der Haft wird ausgebaut. Derzeit wird noch mehr als die Hälfte der Strafgefangenen rückfällig. Durch die neue Maßnahme soll die Rückfallquote gesenkt und eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft erreicht werden. Außerdem soll es individuelle Betreuungspläne für eine Vorbereitung auf die Entlassung geben.
- Die Vernetzung zwischen Vollzugsgerichten und Justizanstalten wird ausgebaut.
- Für die Sicherheit in der Haft wird das Wachpersonal mit Körperkameras ausgestattet. Die Grünen verweisen hier auf ihre langjährige Forderung bei diesem Thema. Für besonders gefährliche Inhaftierte werden spezielle Sicherheitsabteilungen geschaffen.
- In den Haftanstalten sollen Störsender das unbefugte Verwenden von Handys unterbinden, durch den Einsatz von Drohnen soll das Schmuggeln von Gegenständen ins Gefängnis verhindert werden.
Am Mittwoch wird der Ministerrat die Reform beschließen. Im ersten Quartal des kommenden Jahres soll dann der entsprechende Gesetzesentwurf auf dem Tisch liegen.
Doris Vettermann, Kronen Zeitung
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