Das aktuelle Telekommunikationsgesetz (TKG) stammt noch aus dem Jahr 2003. Damals gab es weder Smartphones noch Apps oder andere Anwendungen, die heute massentauglich und für viele von uns selbstverständlich sind. Die neuen Richtlinien mussten EU-weit angepasst werden. Manche Dinge werden einfacher.
Das neue Gesetz ist noch in Begutachtung, bringt EU-weit Neuerungen wie leicht verständlichere Informationen für Konsumenten mit sich. Weiters wird es möglich sein, im Fall einer Katastrophe, regional begrenzte Warn-SMS zu verschicken (z.B. bei einem Terroranschlag könnte zu lesen sein: „Verlassen Sie bitte die Häuser nicht!“). Auch bei Lawinengefahr oder Murenabgängen kommen regionale Warnungen.
Außerdem wird der Notruf 112 aufgewertet. Jemand ist etwa in einer bedrohlichen Lage und kann gerade nicht telefonieren wie während eines Anschlags oder eines Einbruchs – er kann dann einen textbasierten Notruf absetzen.
„Im neuen TKG geht es auch darum, den Ausbau von Breitband- und Mobilfunknetzen zu beschleunigen. Wir haben im Regierungsprogramm bis 2030 flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabitanschlüssen in Österreich vorgesehen, das TKG bildet den Rechtsrahmen dafür“, erklärt die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger.
Martina Münzer, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.