Wer haftet?

Bankenskandal: Landeskaiser gegen König Staat

Politik
21.12.2020 06:00
Causa Commerzialbank: Landeshauptmann Hans Peter Doskozil will für seine Burgenländer den Schaden der Skandalbank von der Republik ersetzt bekommen und dafür auch vor den Verfassungsgerichtshof ziehen. Die Chancen dafür sind laut Experten nicht die besten. Und die Bankenaufsicht weist alle Vorwürfe von sich.

Ein einzigartiger Kriminalfall. Das sagen Finanzmarktaufsicht (FMA) und Oesterreichische Nationalbank (OeNB) unisono zur Causa Commerzialbank. Das sagt auch Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. So viel zu den Gemeinsamkeiten. Der starke Rote kündigte bei seinem Auftritt im U-Ausschuss in Eisenstadt am Donnerstag den Gang vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an, um die FMA, also letztlich die Republik, haftbar zu machen für die rund 700 Millionen verschwundenen Millionen.

Doskozil spricht von „Totalversagen“ der Kontrollinstanzen
Doskozil ortet ein „Totalversagen“ der staatlichen Kontrollinstanzen und will einen Paragrafen anfechten, der die FMA von Verantwortung freispricht. FMA und OeNB weisen jegliche Vorwürfe von sich. „Die Bankenaufsicht setzt ihre Prüfung auf testierte Jahresabschlüsse auf. Wir prüfen nur aufsichtliche Aspekte, wie die Einhaltung von Regeln für Risikovorsorgen, Eigenmittelausstattung. Aber wir prüfen nicht etwas, was schon geprüft wurde“, heißt es auf Anfrage der „Krone“. Will heißen: Der Schwarze Peter liegt bei der Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA.

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Die Verfassung räumt dem Staat eine starke Position ein. Das hat seine Wurzeln im 19. Jahrhundert. Nach dem Motto: Der König irrt nicht.

Verfassungsrechtsprofessor Bernd Christian Funk

Doch welche Chancen hätte Doskozil, der für seine Burgenländer das Geld bei der Republik erstreiten will, beim VfGH? „Es wird schwierig. Auch wenn die Rolle der Bankenaufsicht heftig diskutiert wird“, sagt Verfassungsrechtsprofessor Bernd Christian Funk. Selbst wenn man den entsprechenden Paragrafen wegdenke, sei es höchst ungewiss, ob das Land den Staat erfolgreich haftbar machen könnte. „Die Verfassung räumt dem Staat eine starke Position ein. Das hat seine Wurzeln im 19. Jahrhundert. Nach dem Motto: Der König irrt nicht.“

Harte Nuss für den Landeskaiser
Diese Nuss könnte selbst einem Landeskaiser zu hart werden. Verfassungsrechtsexperte Funk: „Es müsste eine Reihe an Hürden gemeistert werden. Letztlich ginge es wohl auch darum, Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Behörden nachzuweisen.“ Das dürfte schwer bis unmöglich sein. Immerhin will man Lehren ziehen. Finanzminister Gernot Blümel hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

Erich Vogl, Kronen Zeitung

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