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Nachrichten > Österreich
19.12.2020 18:38

Die „Krone“ antwortet

Ihre Fragen rund um Lockdown und Coronavirus

  • (Bild: stock.adobe, APA/ERWIN SCHERIAU, Krone KREATIV)

Wer muss aller Mund-Nasen-Schutz tragen, wann darf ich wieder ins Fitnesscenter und wer muss sich wann testen lassen? Viele Fragen erreichten uns rund um die neue Covid-19-Verordnung und den ab 26. Dezember geltenden dritten Lockdown. Hier werden die ersten beantwortet. Schicken Sie uns Ihre Fragen rund um das Coronavirus per Mail an corona@kronenzeitung.at!

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1.  Darf ich meine beste Freundin auch im Lockdown treffen?
Es gelten rund um die Uhr Ausgangsbeschränkungen. Der Besuch einzelner engster Bezugspersonen zählte bisher schon als Deckung der Grundbedürfnisse zu den Ausnahmen. Das ist auch jetzt zu erwarten.

2.  Wer ist von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ausgenommen?
Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Gehörlose sowie schwer hörbehinderte Personen und deren Gesprächspartner während der Kommunikation. Für gesundheitliche Gründe gibt es eigene Regeln.

  • (Bild: APA/Harald Schneider)

3.  Ich habe Asthma. Bin ich von der Maskenpflicht ausgenommen?
Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (dazu zählen Menschen mit Asthma etc.) sind ausgenommen. In erster Linie sollte dann auf Faceshields ausgewichen werden.

4.  Wie weise ich nach, dass ich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske trage?
Im Fall einer Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Gründe der Inanspruchnahme der Ausnahme nachzuweisen. Dazu ist eine ärztliche Bestätigung über das Gesundheitsproblem notwendig.

5.  Wann öffnen die Fitnessstudios wieder, wann darf jeder trainieren?
Fitnessstudios sollen am 18. Jänner wieder öffnen dürfen. Unter welchen konkreten Vorgaben ist noch nicht klar. Fest steht: Bis 24. Jänner dürfen nur negativ getestete Personen trainieren gehen.

  • (Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)

6.  Wann öffnen Kinos, Opern und Theater wieder, wer darf hingehen?
Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen ab 18. Jänner wieder öffnen. Bis 24. Jänner braucht man für den Besuch einen negativen Corona-Test. Außerdem sind weiterhin abendliche Ausgangsbeschränkungen möglich.

7. Wer betreut mich, wenn mein Pfleger selbst krank oder in Quarantäne ist?
Das Sozialministerium hat mit den Bundesländern erarbeitet, wie die Versorgung übernommen werden kann. In jedem Land gibt es telefonische Pflege-Hotlines, die Nummern stehen auf www.sozialministerium.at

8.  Darf ich in ein anderes Bundesland reisen, um Ski zu fahren?
Ja, Tagesausflüge zur körperlichen Erholung im Freien sind erlaubt, es gibt keine geografischen Einschränkungen. Dabei darf man das eigene Fahrzeug benutzen oder die öffentlichen Verkehrsmittel.

  • (Bild: APA/Barbara Gindl)

9.  Darf ich in den Ferien mit meinem Kind Praxisfahrten für den Führerschein machen?
Bisher war das auch im Lockdown möglich, sofern die Fahrten unter die Ausnahmeregelungen fallen. Erlaubt wären demnach auch weiter z. B. Fahrten zum Einkaufen, zum Arzt oder zur Erholung im Freien.

10.  Sind medizinische Dienstleistungen im Lockdown erlaubt?
Im letzten Lockdown war das so, auch diesmal ist davon auszugehen, dass medizinische Fußpflege, Physiotherapie und Massage erlaubt bleiben. Die konkrete Liste, was möglich ist, steht noch nicht fest.

11.  Mit wie vielen Menschen werde ich Silvester feiern dürfen?
Es gelten Ausgangsbeschränkungen, und damit verbunden ist nur das Treffen einzelner engster Bezugspersonen erlaubt. Ein Haushalt darf damit nur einen einzelnen Haushaltsfremden treffen.

  • (Bild: APA/BARBARA GINDL)

12.  Brauche ich ab 18. Jänner eine Test-Bestätigung, wenn ich zum Wirt gehen will?
Nach aktuellem Stand ist das so geplant. Der Test darf maximal eine Woche alt sein. Ob der Wirt beim Eintreten kontrolliert oder ob die Exekutive Stichproben-Kontrollen macht, ist nicht geklärt.

Schicken Sie uns Ihre Fragen rund um das Coronavirus per Mail an corona@kronenzeitung.at

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