Schon 14.000 Anträge

Corona-Hilfen für gemeinnützige Vereine verlängert

Politik
17.12.2020 14:26

Mit einem 700-Millionen-Euro-Paket beschloss die Regierung im Sommer die Verluste gemeinnütziger Vereine auszugleichen. Wie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Donnerstag bekannt gaben, wird die Aktion bis ins Jahr 2021 verlängert. Bislang seien 14.000 Anträge eingegangen - 270 Millionen Euro wurden den Vereinen dabei bereits genehmigt.

Egal ob Sportverein, Kulturvereine, anerkannte Glaubensgemeinschaften oder auch Freiwillige Feuerwehren - viele Abläufe in Österreich wären ohne ehrenamtliche Arbeit undenkbar. Angesichts der nach wie vor andauernden Corona-Krise verlängert die Bundesregierung nun das Angebot des sogenannten NPO-Fonds und weitet es bis inklusive das erste Quartal 2021 aus.

Kogler: „Vereinen wieder auf die Beine helfen“
„All diese gemeinnützigen Vereine und Organisationen waren auch in der schwierigen Zeit da, für uns, unsere Gemeinschaft im Ort, unsere Gesellschaft. Gerade deshalb verdienen sie in dieser schwierigen Zeit die beste Hilfe, die wir geben können“, argumentiert Kogler die Verlängerung. Der NPO-Fonds sei dafür die beste Gelegenheit, meint der Vizekanzler: „Ungewöhnliche Zeiten brauchen ungewöhnliche Maßnahmen.“ In Summe stünde nun rund eine Milliarde Euro für die Vereine zur Verfügung.

Köstinger: „Rückgrat und Seele des Landes“
Köstinger ergänzt: „Die Unterstützung hat sich bewährt.“ Da die gemeinnützigen Vereine auch im nächsten Jahr voraussichtlich erneut vor wirtschaftlichen Problemen stehen würden, sie nun das Ziel „so viele wie möglich durch die Krise zu bringen“, so die Ministerin. Mit der Verlängerung des Fonds könne man so einen Beitrag dazu leisten.

Neuer „NPO-Lockdown-Zuschuss“
Bis Donnerstag seien insgesamt 14.000 Anträge von Vereinen gestellt und 270 Millionen Euro genehmigt worden. Die Antragsstellung für das vierte Quartal 2020 soll spätestens Anfang Februar 2021 starten. Auch der Struktursicherungsbeitrag geht in die Verlängerung - für die Monate Oktober bis Dezember gibt es erneut sieben Prozent der Gesamteinnahmen des vergangenen Jahres.

Im Rahmen der Verlängerung tritt eine weitere Entschädigungsmaßnahme für gemeinnützige Vereine in Kraft, die von der Schließung durch den Lockdown betroffen sind - etwa Gastgewerbe, Beherbergungsbetriebe oder Sportstätten. Ähnlich dem Umsatzersatz für Betriebe sollen dabei ausfallende Einnahmen ersetzt werden. Abgewickelt werden soll dies über Finanz Online, beziehungsweise über den Non-Profit-Fonds.

Vereine erleichtert
Positive Reaktionen auf den NPO-Fonds sind von den betroffenen Vereinen zu vernehmen. Friedrich Prassl vom Kardinal König Haus bezeichnete die Unterstützung dadurch als „im wahrsten Sinne lebensnotwendig“. Die Zahlungen seien jedenfalls schnell erfolgt, freut sich Martin Ladstätter vom Verein „BIZEPS - Zentrum für ein Selbstbestimmtes Leben“, der auch die effiziente Abwicklung lobt.

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