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Nachrichten > Österreich
16.12.2020 22:47

Maskenpflicht, ...

Die wichtigsten Antworten auf die Weihnachtsregeln

  • (Bild: Krone KREATIV, stock.adobe.com)

Das Schöne an Kalendern ist: Man weiß genau, was in der Zukunft passieren wird. In zwei Wochen etwa feiern wir den Wechsel in ein neues, hoffentlich Krisen-freieres Jahr. Wie genau wir das tun (dürfen), steht allerdings noch in den Sternen bzw. in einer neuen Covid-Schutzmaßnahmenverordnung, die erst noch geschrieben werden muss. Am Mittwoch veröffentlichte das Gesundheitsministerium jedenfalls die vor allem von vielen verunsicherten Großfamilien sehnsüchtig erwartete Feiertagsverordnung. Sie gilt bis zum Stefanitag, dem 26. Dezember. Doch bereits zum Thema Weihnachtsfeiertage brennen den „Krone“-Lesern noch einige Fragen unter den Nägeln - wir haben die Antworten auf die wichtigsten.

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  • Dürfen Enkelkinder in den Weihnachtsferien zu den Großeltern kommen?
    Am 24. und 25.12. ist es erlaubt (max. zehn Personen, zehn Haushalte). Abseits davon: Tagsüber immer (Sechs-Personen-Regel). Übernachten dürfen sie, wenn es sich um enge Bezugspersonen handelt (schon vorher wöchentlicher Kontakt).
  • Dürfen wir über die Feiertage bei unserem Sohn und der Familie wohnen?
    Am 24. und 25. ist das erlaubt, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen. Davor und danach darf zwischen 20 und 6 Uhr ein Haushalt maximal eine haushaltsfremde Person empfangen.
  • Darf ich einen Verwandten in einem anderen Bundesland besuchen?
    Ja, sofern die allgemein gültigen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden (max. zehn Personen am 24./25.12., max. sechs Personen plus sechs minderjährige Kinder tagsüber bzw. einzelne engste Kontaktpersonen von 20 bis 6 Uhr).
  • Zu Weihnachten darf die Familie zusammen feiern - wenn es nicht mehr als zehn Personen sind.
    Zu Weihnachten darf die Familie zusammen feiern - wenn es nicht mehr als zehn Personen sind.
    (Bild: pressmaster - stock.adobe.com)
  • Warum dürfen sich jetzt bis zu zwölf Personen treffen, zu Weihnachten zehn?
    Jetzt dürfen sich bis zu sechs Erwachsene und sechs minderjährige Kinder treffen - aber nur aus zwei verschiedenen Haushalten. Am 24./25. 12. sind es zwar „nur“ zehn Personen, dafür aus egal, wie vielen Haushalten.
  • Darf mich ein Verwandter aus dem Ausland zu Weihnachten besuchen?
    Ja, aber es gilt eine zehntägige Quarantäne. Nach fünf Tagen kann man sich daraus freitesten. Ausnahmen gibt es für regelmäßige Besucher. Eine Ausreise aus Österreich beendet die Quarantäne vorzeitig.
  • Muss ich in meinen eigenen vier Wänden eine Maske tragen?
    Nein. Die Maskenpflicht gilt zwar bei privaten Treffen, aber nicht, wenn sie im „unmittelbaren Wohnbereich“ stattfinden. Am 24. und 25. Dezember ist die Maskenpflicht bei privaten Treffen ganz aufgehoben.

  • (Bild: Krone KREATIV, stock.adobe.com)

Bis Silvester wird es dann neue Regeln geben
Doch wie geht es dann weiter? Silvester mit einem Alkoholverbot? Nächtliche Ausgangsbeschränkungen zum Jahreswechsel? Beides gilt am 31. Dezember zumindest in Teilen Deutschlands, beides - und mehr - könnte die Regierung den Österreichern mit einer neuen Verordnung noch unter den Christbaum legen. Neue Regeln wird es bis dahin auf jeden Fall geben, wie streng oder locker sie ab 27. Dezember sein werden, hängt von den Zahlen ab.

Die entspannen sich nur langsam: Nach zwei Tagen Anstieg sank die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage auf 217. Auf der Intensivstation waren 548 Menschen und damit 25 weniger als am Tag davor. 116 Covid-Todesfälle wurden gemeldet.

Feiertagsregeln und schärfere Maskenpflicht
Gespannt blicken Mediziner, Mathematiker und die Politik auf die Feiertage. Für sie gelten laut Verordnung eigene Regeln: Am 24. und 25. Dezember entfallen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, es dürfen sich rund um die Uhr zehn Personen treffen, unabhängig davon, aus wie vielen Haushalten sie stammen. Am Stefanitag gelten wieder die üblichen Kontakt- und Ausgangsregeln. Mit dem Heiligen Abend dürfen Zoos, Tierparks und Botanische Gärten öffnen, dasselbe gilt für Seilbahnen.


Maskenpflicht am Donnerstag auch am Arbeitsplatz

Damit können Einheimische in den (verlängerten) Weihnachtsferien Ski fahren gehen, sofern sie in Gondeln Maske tragen und die Hälfte aller Sitzplätze frei bleibt. Alle offenen Freizeiteinrichtungen müssen ein Präventionskonzept erarbeiten. Stichwort Maske: Die muss künftig auch am Arbeitsplatz getragen werden, und zwar, sobald mehr als eine Person in einem Büro sitzt. Alternativ können Arbeitsplätze per Plexiglasscheibe getrennt werden. Ausnahmen gibt es für Berufe, die ein Mund-Nasen-Schutz unmöglich macht, zum Beispiel die Schauspielerei.

Des Weiteren können ab sofort die Bundesländer eine Maskenpflicht für stark frequentierte Orte, wie Einkaufsstraße, erlassen. Die Maskenpflicht gilt nun auch bei privaten Treffen, sofern die nicht im „unmittelbaren Wohnbereich“ stattfinden. Zu diesem zählen Wohnung oder Haus, nicht aber Garagen, Scheunen oder Gartenhütten. Bei der geselligen Kartenrunde im Schrebergarten dürfen sich also sechs Personen aus zwei Haushalten (plus minderjährige Kinder) treffen - allerdings, abgesehen von 24. und 25.12., mit Maske und nur tagsüber.

Zweimal pro Woche Tests in Pflegeheimen
In der Verordnung festgehalten sind auch neue Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen. Ab 18. Dezember müssen Mitarbeiter bei Kontakt mit Bewohnern FFP2-Masken tragen, zweimal die Woche muss das Personal getestet werden. Bisher war das einmal die Woche vorgeschrieben. Auch für Bewohner müssen zweimal pro Woche Tests zur Verfügung stehen. Weiterhin erlaubt ist ein Besucher pro Woche und Bewohner, eingelassen werden dürfen sie nur mit FFP2-Maske und einem negativen Covid-Test-Ergebnis.

Teresa Spari, Kronen Zeitung/krone.at

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