17 Monate bedingt

Amtsmissbrauch: Ortschef schuldig gesprochen

Nachrichten
16.12.2020 17:55

Mit einem Schuldspruch hat am Mittwoch der Prozess wegen Amtsmissbrauchs bei der Gemeinderatswahl 2017 gegen den Deutschkreutzer Bürgermeister Manfred Kölly (Bündnis Liste Burgenland) in Eisenstadt geendet. Kölly wurde vom Schöffensenat zu 17 Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem muss er 27.000 Euro Geldstrafe zahlen. Kölly legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, bedeutet dies für den Ortschef den Amtsverlust.

Dem Bürgermeister und Ex-Landtagsabgeordneten wurde vorgeworfen, vor der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2017 in Deutschkreutz Bürgern Wahlkarten gebracht und die Stimmzettel zum Teil selbst angekreuzt zu haben. Kölly habe dies im Prozess auch in einigen Fällen eingeräumt, stellte Karin Lückl, die Vorsitzende des Schöffensenats, in ihrer Urteilsbegründung fest.

Er habe dann auch angegeben, nicht gewusst zu haben, dass das nicht zulässig sei, sowie dass er nicht gewusst habe, dass ein nicht vom Wahlberechtigten, sondern von einem Dritten ausgefüllter Stimmzettel ungültig sei und dass dieser nicht ins Wahlergebnis einfließen könne: „Dem konnten wir uns nicht anschließen.“

„Politisch interessierter Mensch“
Kölly sei seit 2002 Bürgermeister und auch Landtagsabgeordneter gewesen und er sei ein „politisch interessierter Mensch“, der auch eine Partei gegründet habe, so Lückl: „Daher war es für uns in keiner Weise nachzuvollziehen, dass Sie nicht wissen haben wollen, dass Sie nicht einen Stimmzettel ausfüllen dürfen.“ Kölly habe außerdem gewusst, dass die Stimmen ungültig seien und dass er sie in das Wahlergebnis nicht einbeziehen könne.

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Man kann nie genug Stimmen haben als Politiker - und ich glaube, dass das auch Ihr Motiv war.

Die Richterin im Prozess

„Das freie, geheime und persönliche Wahlrecht ist kein disponibles Recht“, betonte die Vorsitzende. Auf diese Art des Wahlrechts könne man nicht verzichten. Köllys Angaben zum Motiv, er habe sich um eine hohe Wahlbeteiligung bemüht, könne man nicht glauben. „Man kann nie genug Stimmen haben als Politiker - und ich glaube, dass das auch Ihr Motiv war“, so die Richterin.

Die Strafe bedeute für den Bürgermeister ex lege den Amtsverlust. Es habe sich bei den Taten um einen „Anschlag auf die rechtsstaatlichen Werte“ gehandelt, „dass wir zu dem Schluss gekommen sind, dass jemand, der so etwas macht, nicht länger Bürgermeister sein soll“, sagte Lückl. Der Staatsanwalt gab zum Urteil keine Erklärung ab. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

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