„Historischer Prozess“

„Charlie Hebdo“-Anschlag: 14 Unterstützer schuldig

Ausland
16.12.2020 22:40

Im Prozess gegen mögliche Unterstützer der Anschläge auf die Redaktion der Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ und auf einen koscheren Supermarkt im Jahr 2015 in Paris, bei denen 17 Menschen getötet wurden, sind am Mittwoch die Urteile gefällt worden. Alle 14 Angeklagten, von denen drei flüchtig sind, wurden schuldig gesprochen. Für den Hauptangeklagten setzte es ebenso wie für eine der Flüchtigen eine Haftstrafe von 30 Jahren. Ein ebenfalls vor den Attentaten Untergetauchter fasste lebenslang aus - allerdings wird davon ausgegangen, dass er und sein Bruder tot sind. Die geringsten Haftstrafen lauteten auf vier Jahre. 

Ali Riza Polat wurde der Beihilfe zu Verbrechen mit Terrorhintergrund für schuldig befunden. Seine Anwälte kündigten umgehend Berufung an. Polat leugnete bis zum Schluss, von den Anschlagsplänen gewusst zu haben.

Hauptangeklagter half Attentäter „entscheidend“
Polat gilt als rechte Hand des Supermarkt-Geiselnehmers Amedy Coulibaly, der nach dem Überfall auf das Magazin eine Polizistin erschoss und vier Geiseln in dem jüdischen Supermarkt tötete. Das Gericht habe festgestellt, dass Polat dem Attentäter Coulibaly in konkreter und detaillierter Weise entscheidend geholfen habe, seine kriminellen Handlungen auszuführen, begründete der Vorsitzende Richter Regis de Jorna dem Sender France Inter zufolge seine Entscheidung. Er habe ausreichend Kenntnis von Coulibalys Absichten gehabt.

Lebenslänglich in Abwesenheit - und vermutlich tot
Zu ebenfalls 30 Jahren Haft wurde die flüchtige ehemalige Partnerin Coulibalys, der ebenso wie die Gebrüder Said und Cherif Kouachi im Zusammenhang mit den Anschlägen getötet wurde, verurteilt. Hayat Boumeddiene und die beiden weiteren Flüchtigen Mohamed und Mehdi Belhoucine sollen noch vor den Attentaten nach Syrien entkommen sein und sich dort dem Islamischen Staat angeschlossen haben. Ob sie noch leben, ist unbekannt. Sie könnten bei Bombenangriffen gegen den IS getötet worden sein. Mohamed Belhoucine fasste die höchste Strafe in dem Prozess aus: lebenslänglich.

Die Angeklagten hatten den Attentätern nach Auffassung des Gerichts vor allem dabei geholfen, Ausrüstung wie Waffen oder Autos zu beschaffen. Sie hatten immer wieder bestritten, von den Terrorplänen gewusst zu haben. Das Gericht sah nun auch tatsächlich bei nicht allen den Beweis dafür erbracht. Die meisten Helfer bestritten allerdings nicht, in Waffen- oder Drogenhandel verstrickt zu sein, einige erzählten sogar mit Stolz, wie gut sie dabei verdient hätten.

Die Antwort auf die Frage nach dem Warum blieb der Prozess schuldig
Seit September war an einem Sondergericht für Terrorfälle in Paris verhandelt worden. Wegen der Corona-Pandemie gab es aber auch längere Verhandlungspausen. Die Staatsanwaltschaft forderte in der vergangenen Woche lange Haftstrafen - von fünf Jahren bis lebenslänglich. Innenminister Gerald Darmanin sprach bereits von einem „historischen Prozess“. Viele Opfer und Angehörige hatten sich von dem Prozess vor allem eine Antwort auf die Frage nach dem Warum versprochen. Diese blieb der Prozess aber schuldig.

Am 7. Jänner 2015 hatte das islamistische Brüderpaar Cherif und Said Kouachi die damaligen Pariser Redaktionsräume der Zeitung überfallen und zwölf Menschen ermordet - darunter einige der bekanntesten Karikaturisten Frankreichs. In das Visier der Islamisten geriet „Charlie Hebdo“ durch die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen.

Die Redaktion beruft sich bei ihrer Kritik am Islam und den anderen großen Weltreligionen auf das Recht auf Blasphemie, das im laizistischen Frankreich als ungeschriebenes Gesetz gilt. Die Gotteslästerung bzw. die Herabwürdigung religiöser Lehren ist dort anders als etwa in Österreich nicht im Strafrecht verankert.

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