Coronavirus

Vater positiv getestet: Einsperr-Bescheid für Baby

Oberösterreich
17.12.2020 07:00

Wenn der Vater infiziert ist, gibt’s (neben der Mutter) sogar für Kleinkinder und Babys behördliche Bescheide über die „Absonderung in Heimquarantäne“. So geschehen im Bezirk Linz-Land bei einer Familie mit acht Monate und drei Jahre alten Kindern.

„Sie dürfen den genannten Absonderungsort nicht verlassen“, heißt es in den kindlichen Bescheiden, nämlich 10 Tage lang bis 25. Dezember. Als Rechtsmittel, wird eine (minimal kostenpflichtige) Vorstellung „binnen zwei Wochen“ angeboten, danach muss die Behörde binnen zwei Wochen ein Ermittlungsverfahren einleiten. Da ist die Quarantäne aber vorher vorbei. Eher versteckt findet sich der Hinweis, dass man gegen die Freiheitsbeschränkung auch vors zuständige Bezirksgericht ziehen könnte.

Kontaktperson der Kategorie 1
Während die Familie den sinnlosen bürokratischen Aufwand für solche Bescheide anprangert, meint man in der Landesverwaltung, es könne ja jemand auf die Idee kommen, so eine junge „Kontaktperson der Kategorie 1 (K1)“ zur Tante, oder so, zu bringen. Daher der eigene „Einsperr-Bescheid“.

Erflogreich gegen Bescheid beschwert
Einen solchen hält aber auch das Bezirksgericht Urfahr für überzogen, wo sich ein anderer Vater gerade erfolgreich gegen einen Absonderungsbescheid für seinen 3-Jährigen (ebenfalls als K1) beschwerte. Dessen Quarantäne wurde mittendrin aufgehoben. Hauptgrund: Es seien „keinerlei Verhaltensweisen eines dreijährigen Kindes vorstellbar, aus denen sich eine Fremdgefährdung ableiten ließe, zumal ein dreijähriges Kind keinen selbstständigen Aktionsradius hat“.

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