EuGH-Urteil
Bankenrettung: Sparer-Zwangsbeteiligung rechtens!
Wütende zyprische Anleger sprachen damals von „Enteignung“ bzw. „Diebstahl“, als im Jahr 2013 inmitten der Finanzkrise ein Rettungspaket für die Mittelmeerinsel geschnürt wurde, das auch eine Zwangsbeteiligung von Sparern vorsah. Sie verloren insgesamt rund sechs Milliarden Euro. Entschädigungsklagen waren die Folge. Nun hat nach einem mehrjährigen Instanzenzug der Gerichtshof der EU (EuGH) entschieden, dass die Eingriffe rechtens waren.
Im Zuge der Weltfinanzkrise waren 2012 zwei zyprische Banken in Schieflage geraten. Um sie zu retten, erhielt Zypern 2013 Hilfen des Eurorettungsschirms ESM. Diese waren jedoch daran geknüpft, dass Vermögen über 100.000 Euro - also über der Grenze der Einlagensicherung - zum Teil zur Stärkung des Kapitals der Banken herangezogen wurden.
„Eigentumsrecht ist nicht absolut“
Diese Zugriffe auf Vermögen seien rechtens gewesen, da das Eigentumsrecht nicht absolut sei, sondern Einschränkungen unterliegen könne, hielten die Richter fest. Die mit den ESM-Hilfen verbundenen Maßnahmen seien nicht als unverhältnismäßiger oder nicht tragbarer Eingriff zu sehen. Die Anleger könnten sich auch nicht darauf berufen, dass Finanzhilfen an andere Euroländer zu anderen Konditionen gewährt wurden.
In diesem Sinne bestätigte der EuGH Teile eines Urteils des EU-Gerichts. Einen Teil dieses Urteils der unteren EU-Instanz hob der Gerichtshof jedoch auf, weil er das Wesen der Eurogruppe anders beurteilte. Diese sei keine durch die EU-Verträge geschaffene Stelle der Union, deren Handlungen eine außervertragliche Haftung auslösen könne. Sie sei informell und könne nicht einer Formation des Rats gleichgestellt werden.
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