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camera_alt„Nicht vergleichbar“Vergleich zum iPhone:Aus A+++ wird BGebrauchte HardwareKonsole ist Mangelware
Digital > Elektronik
14.12.2020 10:20

„Nicht vergleichbar“

Drohnen-Regeln: Modellflieger „nicht glücklich“

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    Symbolbild
    (Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)

Dass mit Jahresende die gleichen gesetzlichen Grundlagen für Drohnen und Modellflugzeuge gelten, hat laut der Interessenvertretung des Flugsports positive, aber auch viele negative Seiten. Der Bundessektionsleiter für Modellflugsport, Christian Faymann, sieht keine Vergleichbarkeit zwischen Modellflugzeugen und Drohnen, da man für Modellflieger spezielle Flugplätze brauche und Drohnen überall starten kann, wie er betont.

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„Es sind Erschwernisse, die bisher nicht da waren und die man dem Drohnenflug verdankt“, sagte Faymann. Speziell spricht er die neuen Bestimmungen für alle einfachen Modellflugzeuge an, die beispielsweise nur mehr 120 statt bisher 150 Meter hoch fliegen dürfen. „Wenn man zum Beispiel einen Segelflug machen will, sind 30 Meter weniger enorm viel, weil diese 30 Meter bedeuten vielleicht zehn Minuten weniger Flugzeit“, erklärte er.

Beim ab 31. Dezember verpflichtenden Drohnenführerschein für Modellsportler würde man sich zwar bei der österreichischen Bezeichnung schwertun, aber generell sei es „gut, dass jemand, der so ein unbemanntes Flugobjekt startet, bestimmte Grundkenntnisse hat“, sagte Faymann. Dennoch wäre auch der Begriff so nicht nötig gewesen, da die EU generell von „unbemannten Flugobjekten“ spreche. „Das Wort ‘Drohne‘ findet man in der ganzen Verordnung nicht“, betonte Faymann.

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    (Bild: stock.adobe.com)

Kritik am verpflichtenden Test
Damit, dass der Drohnenführerschein für alle Modellsportler verpflichtend wird, ist Faymann aber nicht einverstanden. Denn auch jemand, der seit Jahrzehnten im Sport aktiv ist oder sogar einen Flugschein für Personenflugzeuge besitzt, muss den Online-Test absolvieren. „Da hätte die EU in der Verordnung mehr Rücksicht nehmen müssen“, sagte er. Über lange Zeit wäre über solche Ausnahmen diskutiert worden, doch seien diese irgendwann einfach gestrichen worden.

Weiterhin nötig bleibt eine verpflichtende Versicherung für alle Flugobjekte. „Die erweitere Haftpflichtversicherung, die wir als Modellflugvereinigung schon immer hatten, hat früher mehr Leistung gebracht als gesetzlich erforderlich ist. Jetzt wird diese Leistung gesetzlich erfordert“, so Faymann abschließend.

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