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camera_altRechnungshof-KritikPositives BeispielProzess in GrazVerteilzentrum in GrazIm Konservatorium
Bundesländer > Steiermark
11.12.2020 17:45

Rechnungshof-Kritik

Grazer Uni-Professor kassierte für Aufnahmetests

  • Medizin-Aufnahmetest in der Stadthalle: Zuständiger Professor ist mit Vorwürfen konfrontiert.
    Medizin-Aufnahmetest in der Stadthalle: Zuständiger Professor ist mit Vorwürfen konfrontiert.
    (Bild: APA/ERWIN SCHERIAU)

Der Rechnungshof hat die Medizin-Aufnahmetests „seziert“: Ein Grazer Psychologie-Professor hat über mehrere Jahre in Summe 150.000 Euro in Rechnung gestellt - zu unrecht, so das Urteil der Prüfer. Auch sonst habe man sich nicht an die Regeln gehalten. Die Uni Graz wehrt sich gegen diese „Vorverurteilung“.

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Der Uni-Professor stellt seit 2013 die Aufnahmetests für die Medizin-Unis in Wien, Innsbruck und Graz zur Verfügung - nach einem von ihm entwickelten Verfahren. Wie die Prüfer aufdeckten, hat es keine Ausschreibung dafür gegeben, es wurden keine Vergleichsangebote eingeholt, und einen schriftlichen Vertrag gab es zunächst auch nicht.

Laut Rechnungshof „besonders bedenklich“: Für drei Jahre legte der Professor unerlaubterweise der Wiener Medizin-Uni Honorarnoten in eigenem Namen. Ganz genau 149.670 Euro flossen so auf sein Privatkonto. Der Uni Graz fiel gar nicht auf, dass Geld fehlte. Der Professor verteidigte sich damit, dass es sich bei den Honorarnoten aufgrund des Fehlens eines schriftlichen Vertrags um „Behelfslösungen“ gehandelt habe und er „von den Richtlinien der Uni Graz das ,Kleingedruckte‘ nicht kannte“.

Der Rechnungshof empfiehlt der Uni Graz die Vorgänge bei der Finanzprokuratur prüfen zu lassen - nicht gerechtfertigte Zahlungen seien zurückzufordern und disziplinarische Maßnahmen zu setzen. Die Causa könnte auch strafrechtliche Konsequenzen haben: Der Bericht liegt bei der Staatsanwaltschaft.

Interne Revision mit Prüfung beauftragt
Die Uni Graz sagt, man nehme die Vorwürfe ernst, die interne Revision sei mit einer Prüfung beauftragt worden. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, könne man aber keine weitere Stellungnahme dazu abgeben: „Wir vermissen die Objektivität. Es gilt die Unschuldsvermutung.“

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