Med-Uni Graz:

Professor ließ Geld auf eigenes Konto überweisen

Nachrichten
11.12.2020 12:41

Kritik an der Vergabe eines Vertrags zur Gestaltung und Evaluierung der Aufnahmeverfahren an den Medizin-Unis übt der Rechnungshof (RH) in einem am Freitag veröffentlichten Bericht. So sei die Vergabe an einen Professor der Universität Graz ohne Ausschreibung erfolgt, moniert der RH. Der Wissenschafter wiederum habe sich Teile davon trotz Vorliegen eines Drittmittelprojekts auf sein Privatkonto auszahlen lassen - was wiederum der Uni Graz gar nicht aufgefallen sei.

Hintergrund ist laut eines Berichts der APA die Einigung der drei Medizin-Unis in Wien, Graz und Innsbruck auf ein einheitliches Aufnahmeverfahren bzw. einen einheitlichen Test ab dem Studienjahr 2013/14. Dafür nahmen sie wissenschaftliche Dienstleistungen des Professors in Anspruch: Dieser sollte im Rahmen eines Drittmittelprojekts der Uni Graz etwa Testfragen für die Testteile „Kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten“ und „Soziale und Emotionale Kompetenzen“ erstellen sowie eine psychometrische Evaluierung des Aufnahmetests durchführen.

430.000 Euro Honorar
Bei der Gestaltung und Abwicklung ortete der RH aber mehrfach Probleme: Einerseits habe man den Auftrag nicht ausgeschrieben und auch keine Vergleichsangebote eingeholt. Einen schriftlichen Vertrag schloss man zunächst nicht ab. Insgesamt wurden zwischen 2013/14 und 2016/17 rund 430.000 Euro ausbezahlt. Erst 2017 folgte nach Intervention des Bildungsministeriums ein schriftlicher Vertrag, der auch Nutzungs- und Verwertungsrechte der Testfragen, Geheimhaltungsverpflichtungen und Haftungsfragen beinhaltete.

Fehlender Vertrag
Für den Rechnungshof „besonders bedenklich“: Der Professor stellte für das für die Uni Graz durchgeführte Drittmittelprojekt zum Teil Honorarnoten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung aus und ließ sich Teile des Honorars in Höhe von knapp 150.000 Euro auf sein Privatkonto überweisen - nämlich jene Entgelte, die er von der Medizin-Uni Wien 2014/15 bis 2016/17 erhielt (die Medizin-Unis Graz und Innsbruck erhielten dagegen Rechnungen im Namen und auf Rechnung der Uni Graz). Da es ja keinen Vertrag gab, fiel das der Uni Graz auch nicht auf.

„Kleingedrucktes“ übersehen
Der Professor verteidigte sich gegenüber dem RH damit, dass es sich bei den fraglichen Honorarnoten aufgrund des Fehlens eines schriftlichen Vertrags um „Behelfslösungen“ gehandelt habe und er „von den Richtlinien der Universität Graz das ‘Kleingedruckte‘ nicht kannte“. Die Uni Graz wiederum verwies auf den Wunsch der Medizin-Uni Wien nach Legung privater Rechnungen.

Niemand vermisste 150.000 Euro
Beim RH kam weder das Verhalten des Wissenschafters noch jenes der Unis gut an: Weder hätte die Medizin-Uni Wien bei einem Drittmittelprojekt auf das Privatkonto des Professors überweisen dürfen noch wäre der Uni Graz ohne RH-Prüfung das Fehlen der 150.000 Euro überhaupt aufgefallen. Gegenüber dem Professor seien Regressforderungen zu prüfen. „Gegebenenfalls wären die nicht gerechtfertigten Zahlungen zurückzufordern, allenfalls erforderliche disziplinarrechtliche Maßnahmen zu setzen und gegebenenfalls (finanz-)strafrechtliche Anzeigen einzubringen.“

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