Kritik an Zeitpunkt

Je zehn Gratis-FFP2-Masken für Ältere beschlossen

Politik
11.12.2020 12:39

Der Nationalrat hat am Freitagvormittag mit Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ die gesetzliche Basis dafür gelegt, dass Personen über 65 je zehn hochwertige FFP2-Schutzmasken postalisch und kostenlos zugeschickt bekommen. Weiters wurde festgelegt, dass künftig in weiteren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Registrierungen vorgeschrieben werden können, um das Corona-Contact-Tracing zu ermöglichen.

Konkret können diese künftig in der Gastronomie und der Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Spitälern und Altersheimen für all jene obligatorisch werden, die sich dort mehr als 15 Minuten aufhalten. Gesetzlich ermöglicht wird nun auch, dass die Datenerhebung mittels QR-Code erfolgt, um Zettelwirtschaft zu vermeiden. Vermerkt werden sollen Namen und Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Aufenthaltsdauer.

Streitthema Kontrollen im Privatbereich
Die Opposition begrüßte die kostenlosen Masken zwar als sinnvoll, kritisierte aber, warum man dafür Monate gebraucht habe. Deutlich umstrittener war im Plenum die Erweiterung der Befugnisse für die Polizei. Ursprünglich war am Donnerstag in einem Abänderungsantrag zunächst vorgesehen, dass die Polizei die Einhaltung der Quarantäne auch in Privatwohnungen kontrollieren dürfe. Kurz darauf wurde dieser Punkt nach heftigen Protesten wieder zurückgenommen.

Opposition kritisiert Eingriff in Grundrechte
SP-Mandatarin Verena Nussbaum sprach von „unüberlegtem Wahnsinn“ und einem Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte. Der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak sah überhaupt polizeistaatliche Eingriffe. Seitens der NEOS meinte deren Gesundheitssprecher Gerald Loacker, dass beinahe das Hausrecht aus dem Jahr 1867 ausgehebelt worden wäre.

Grüne sprechen von „einem Lapsus“
Der grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner sprach von „einem Lapsus“, der auch bereinigt worden sei. In dem von ihm eingebrachten Antrag ist nun enthalten, dass die Polizei Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn dies zu Corona-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist. Der private Bereich wird explizit ausgenommen.

„Erinnert an das Tempo der DDR“
Deutlich weniger umstritten waren die je zehn FFP2-Masken, die Personen über 65 postalisch gratis zur Verfügung gestellt werden. Allerdings fragte sich Nussbaum, wieso man für diese sinnvolle Maßnahme neun Monate gebraucht habe. Kaniak erinnerte das Tempo mehr an die DDR als an einen modernen Staat.

Vorgesorgt wird auch schon für die künftigen Corona-Impfungen. Rettungssanitäter, die über entsprechende Berufserfahrung verfügen, werden zur Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 in „strukturierten Einrichtungen“ (z.B. Teststraßen) berechtigt - das unter ärztliche Aufsicht.

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