Gesetz in Deutschland

Die Update-Pflicht für Smartphone & Co. kommt!

Digital
11.12.2020 12:46

Das deutsche Justizministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Käufern von Smartphones, Smart-Home-Gadgets, Spielkonsolen und anderen elektronischen Geräten ein Recht auf Updates einräumen soll. Den Herstellern entsteht im Umkehrschluss eine Update-Pflicht. Mitte 2021 soll das aus einer EU-Richtlinie hervorgegangene Gesetz in Kraft treten.

Bei dem Gesetz gehe es darum, Hersteller und Verkäufer elektronischer Geräte dazu zu verpflichten, die Funktionsfähigkeit dieser Geräte auch nach der Übergabe zu gewährleisten. Damit sei auch die Pflege der Software und der beim Kauf verfügbaren Funktionen der selbigen umfasst.

Herstellern, die bei Smart-TVs nach einigen Jahren beim Kauf verfügbare Streaming-Dienste deaktivieren, Multi-Room-Audiokomponenten nach einigen Jahren nicht mehr unterstützen oder eben keine Updates für ihre Smartphones liefern, drohen künftig also Sanktionen, berichtet „Heise“.

Dauer variiert je nach Produktkategorie
Wie lang die Update-Pflicht gelten soll, wird von der Gerätekategorie abhängen. Einen konkreten Zeitraum, etwa für Smartphones, nennt man nicht, die Dauer der Update-Pflicht soll aber jenem Zeitraum entsprechen, der „vom Verbraucher als angemessen erwartet werden kann.“

Im Durchschnitt könnten das - quer durch alle Elektronikkategorien - etwa fünf Jahre sein, bei manchen Geräten mehr, bei anderen weniger. Als Minimum sind laut dem Entwurf zwei Jahre angedacht.

Gesetz könnte teuer für Hersteller werden
Für die Hersteller könnte die Update-Pflicht zusätzliche Kosten bedeuten: Eine Firma, die Smartphones derzeit nur in den ersten beiden Jahren mit Updates versorgt, müsste im Fall einer längeren Update-Pflicht Entwickler auf die Wartung der Produkte ansetzen und diese bezahlen.

Im Justizministerium geht man davon aus, dass es für Güter mit digitalen Komponenten jährlich etwas mehr als 29.000 Sicherheits-Updates braucht, was in der Entwicklung rund 138 Millionen Euro kostet.

Begutachtung bis 7. Jänner, Start am 1. Juli
Derzeit liegt der Gesetzesentwurf zur Begutachtung auf. Bis 7. Jänner können Länder, Verbände und Interessensvertreter Stellung nehmen. Bei Nichterfüllung der Update-Pflicht soll der Konsument Anspruch auf Nachbesserung und - bei Verstößen - auf Preisminderung oder Vertragsbeendigung haben. Kommt es zu keinen Änderungen mehr, soll die Update-Pflicht Mitte 2021 in Kraft treten.

Von dem Gesetz in Deutschland dürften auch österreichische Verbraucher profitieren, immerhin läuft auf Smartphones und anderen Geräten in Österreich und Deutschland in aller Regel identische Software.

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