Die Barfrau (34) erlitt aufgrund eines Eichenprozessionsspinners einen schweren allergischen Schock und war zwei Wochen im Krankenstand. Da eine Verschlechterung des Gesundheitszustand am Arbeitsplatz drohte, kündigte sie fristgerecht ihren Job. Ihr Arbeitgeber blieb einen Teil des Lohns schuldig. Erst durch eine Intervention der Arbeiterkammer, die vor Gericht endete, erhielt die Frau die ihr zustehenden 1500 Euro.
Beide Arbeitnehmer haben das einzig Richtige getan und sich mit ihren Anliegen direkt an die Experten der Arbeiterkammer gewandt.
Heinzi-Erik Hobisch, Arbeitsrechtexperte der Arbeiterkammer
Auf sein Geld wartet immer noch ein 29-jähriger Koch. Bei einem Arbeitsunfall erlitt er schwerste Verbrennungen an der Hand. Der Chef schickte den verletzten Mitarbeiter mit einem Grinsen und den Worten „Tschüss“ ins Krankenhaus. Kurz nach Antritt des Krankenstandes wurde der Mann gekündigt. Seither weigert sich der Gastronom die restlichen Ansprüche auszuzahlen. „Er hat die Rechnung aber ohne die Arbeiterkammer gemacht. Auch in diesem Fall haben wir uns eingeschaltet, um zu intervenieren“, erklärt AK-Arbeitsrechtsexperte Heinzi-Erik Hobisch. Der Fall landete ebenfalls vor Gericht.
C. Lampeter, Kronen Zeitung
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