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Bundesländer > Burgenland
11.12.2020 10:54

Kündigungen:

Arbeiterkammer erstritt für zwei Angestellte Geld

  • Heinzi-Erik Hobisch, Arbeitsrechtexperte der Arbeiterkammer
    Heinzi-Erik Hobisch, Arbeitsrechtexperte der Arbeiterkammer
    (Bild: AK Burgenland)
Weder den Lohn einer 34-jährigen Barfrau noch die eines bei der Arbeit verletzten 29-jährigen Kochs, wollte ein Gastronom aus dem Nordburgenland bezahlen. Da er Fristen nicht einhielt, landete beide Fälle vor Gericht. Die Experten der AK halfen beiden Betroffenen.
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Die Barfrau (34) erlitt aufgrund eines Eichenprozessionsspinners einen schweren allergischen Schock und war zwei Wochen im Krankenstand. Da eine Verschlechterung des Gesundheitszustand am Arbeitsplatz drohte, kündigte sie fristgerecht ihren Job. Ihr Arbeitgeber blieb einen Teil des Lohns schuldig. Erst durch eine Intervention der Arbeiterkammer, die vor Gericht endete, erhielt die Frau die ihr zustehenden 1500 Euro.

Zitat Icon

Beide Arbeitnehmer haben das einzig Richtige getan und sich mit ihren Anliegen direkt an die Experten der Arbeiterkammer gewandt.

Heinzi-Erik Hobisch, Arbeitsrechtexperte der Arbeiterkammer

Auf sein Geld wartet immer noch ein 29-jähriger Koch. Bei einem Arbeitsunfall erlitt er schwerste Verbrennungen an der Hand. Der Chef schickte den verletzten Mitarbeiter mit einem Grinsen und den Worten „Tschüss“ ins Krankenhaus. Kurz nach Antritt des Krankenstandes wurde der Mann gekündigt. Seither weigert sich der Gastronom die restlichen Ansprüche auszuzahlen. „Er hat die Rechnung aber ohne die Arbeiterkammer gemacht. Auch in diesem Fall haben wir uns eingeschaltet, um zu intervenieren“, erklärt AK-Arbeitsrechtsexperte Heinzi-Erik Hobisch. Der Fall landete ebenfalls vor Gericht.

C. Lampeter, Kronen Zeitung

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