Urteil in Hamburg
Pippi-Langstrumpf-Liedtext verletzt Urheberrecht
„Ich mach mir die Welt, wiedewide wie sie mir gefällt“, singt Pippi Langstrumpf, die freche Göre mit den roten Zöpfen, lauthals in den Filmen. Für sie mag das stimmen, für den Schöpfer dieses Gassenhauers, Wolfgang Franke, und dessen Musikverlag gilt das nicht mehr: Die Erben von Pippis geistiger „Mama“, Autorin Astrid Lindgren, hatten auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt und vom Hamburger Landgericht Recht bekommen.
Der Musikverlag hatte nämlich alleine den Liedtext verwertet und auch Lizenzen, etwa für Theaterstücke, vergeben. Da die Figur Pippi Langstrumpf aber wie eine Marke geschützt ist und einen hohen Wiedererkennungswert hat, bedeutet dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Man hätte also das Einverständnis der Lindgren-Erben gebraucht - die ihrerseits aber immer betonten, der „Öffentlichkeit dieses Lied nicht nehmen zu wollen.“
Jetzt geht es also um finanzielle Vereinbarungen und gegenseitige Einverständniserklärungen. Denn paradoxerweise hat natürlich auch der Lied-Schöpfer ein Urheberrecht an seinem Werk. Pippi würde sich wahrscheinlich schütteln vor Lachen, in ihren Koffer voller Goldstücke greifen und jedem der Beteiligten zumindest eines davon zuwerfen ...
Gabriela Gödel, Kronen Zeitung
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