Buwog-Prozess

Grasser-Urteil: Keine Berufung durch Staatsanwälte

Politik
07.12.2020 17:54

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die im Grasser-Prozess um Bundeswohnungsprivatisierung und Linzer Bürohaus Terminal Tower die Anklage vertritt, legt gegen die erstinstanzlichen Urteile vom Freitag kein Rechtsmittel ein. Die Urteile sind aber dennoch nicht rechtskräftig, da unter anderem die Anwälte von Karl-Heinz Grasser in Berufung gehen werden.

Man habe nach dem Urteil vom Freitag einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) erstattet und diese habe das Vorhaben der WKStA genehmigt, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag. Die Frist für die Anmeldung eines Rechtsmittels gegen das Urteil bzw. Teile davon läuft Montag um Mitternacht ab. Es handelt sich um eine berichtspflichtige Sache. Die Anklage in dem Korruptionsprozess wurde durch die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk vertreten.

Acht Jahre Haft für Grasser
Der hauptangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhielt nicht rechtskräftig acht Jahre Haft, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger sieben Jahre Haft und Ex-Lobbyist Peter Hochegger sechs Jahre als Zusatzfreiheitsstrafe. Die drei haben bereits ihrerseits Rechtsmittel angekündigt.

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