Buwog-Prozess
Grasser-Urteil: Keine Berufung durch Staatsanwälte
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die im Grasser-Prozess um Bundeswohnungsprivatisierung und Linzer Bürohaus Terminal Tower die Anklage vertritt, legt gegen die erstinstanzlichen Urteile vom Freitag kein Rechtsmittel ein. Die Urteile sind aber dennoch nicht rechtskräftig, da unter anderem die Anwälte von Karl-Heinz Grasser in Berufung gehen werden.
Man habe nach dem Urteil vom Freitag einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) erstattet und diese habe das Vorhaben der WKStA genehmigt, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag. Die Frist für die Anmeldung eines Rechtsmittels gegen das Urteil bzw. Teile davon läuft Montag um Mitternacht ab. Es handelt sich um eine berichtspflichtige Sache. Die Anklage in dem Korruptionsprozess wurde durch die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk vertreten.
Acht Jahre Haft für Grasser
Der hauptangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhielt nicht rechtskräftig acht Jahre Haft, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger sieben Jahre Haft und Ex-Lobbyist Peter Hochegger sechs Jahre als Zusatzfreiheitsstrafe. Die drei haben bereits ihrerseits Rechtsmittel angekündigt.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).