Brisantes Gutachten

Opposition erhöht Druck auf Vize-Stadtchefin

Tirol
05.12.2020 14:00
Die Innsbrucker Opposition aus FPÖ, Liste Fritz und Team Gerecht spricht von einer „politischen Bombe“, „kein Stein bleibt auf dem anderen“: In einem Gutachten weist der renommierten Verfassungsjurist Heinz Mayer der grünen Verkehrsstadträtin Schwarzl rechtswidriges Vorgehen bei den Begegnungszonen nach.

Stein des Anstoßes ist die Begegnungszone in der Innsbrucker Innenstadt, in der Meraner- bzw. Greilstraße: Am 16. September hat Verkehrs-StR Uschi Schwarzl diese zunächst probeweise für drei Wochen eingeführt. „Dazu wäre aber nicht ihre, sondern die Unterschrift von Bürgermeister Georg Willi nötig gewesen. Wir haben im Verkehrsausschuss mehrfach auf diese Rechtswidrigkeit hingewiesen, aber - wie immer - kein Gehör gefunden“, erklärte gestern die Allianz der Opposition, bei der nur ALI und Neos fehlten. „Jetzt haben wir es durch das Gutachten von Heinz Mayer schwarz auf weiß: Schwarzl hat rechtswidrig gehandelt.“

Sie habe den Gemeinderat auf diese Weise „bewusst ausgeschaltet. Die Grünen erweisen sich als die größten Zudecker. Mehr Drüberfahren geht nicht“, erklärte Fritz-GR Mayer.

„Alle Verordnungen Schwarzls rechtswidrig“
Die beanstandete Vorgangsweise sei aber nicht auf die Begegnungszone beschränkt, sondern betreffe viele andere Verkehrsfragen in Innsbruck, die teilweise heftig umstritten waren bzw. sind, z.B. die Busspur Hallerstraße, die Gehsteigverbreiterung St. Nikolaus oder das Auflassen von Parkplätzen im Stadtgebiet, betonten FP-Klubobmann Markus Lassenberger und Gerecht-GR Gerald Depaoli.

Abwahlantrag im Gemeinderat
Zusätzlich Brisanz erhält das Gutachten durch einen Abwahlantrag gegen Schwarzl, der Thema im nächsten Gemeinderat ist. „Wenn BM Willi denselben Maßstab anlegt wie bei der Abwahl der damaligen Vize-BM Christine Oppitz-Plörer, der zudem kein Rechtsbruch nachgewiesen werden konnte, dann muss er bei dem Antrag mitstimmen“, betont die Opposition.

BM Willi beruft sich auf die Aufsichtsbehörde
BM Georg Willi verweist auf ein Schreiben der Aufsichtsbehörde des Landes, in dem eine zum Gutachten des Verfassungsexperten Mayer diametrale Meinung vertreten wird: „Es gibt eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit in sämtlichen öffentlich diskutierten Fragen. Damit fehlt dem Abwahlantrag für Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl jede Grundlage“, teilte BM Willi gestern mit.

Die Koalitionspartner SPÖ, ÖVP und Für Innsbruck reagierten verschnupft und fordern „rasche und umfassende Aufklärung“.

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