Kampf geht weiter

Buwog-Verfahren wird noch viele Jahre dauern

Politik
05.12.2020 06:00

Eine endgültige Entscheidung ist kaum vor 2024 zu erwarten. Davon hängt auch ab, ob Karl-Heinz Grasser jemals tatsächlich ins Gefängnis einrücken muss.

Bis das Urteil im Buwog-Prozess rechtskräftig wird, werden noch Jahre vergehen. Allein die sicher 1000 Seiten umfassende schriftliche Ausfertigung des Urteils durch Richterin Marion Hohenecker dauert bis kommenden Sommer. Der Oberste Gerichtshof entscheidet dann kaum vor dem Frühjahr 2022.

Sollte das Urteil in Teilen aufgehoben werden, was in großen Verfahren oft passiert, wäre eine Neudurchführung notwendig und eine neuerliche Bewertung beim Höchstgericht. Das wird kaum vor dem Jahr 2024 sein.

Fußfessel für Grasser?
Unter der Annahme, dass die acht Jahre Haft für Grasser rechtskräftig werden, würde das für ihn bedeuten: Dem Ex-Politiker würde Strafminderung um die Hälfte zugestanden. Von den verbleibenden vier Jahren könnte nach derzeitiger Rechtslage ein Jahr mit Fußfessel verbüßt werden.

Die Fußfessel soll aber bald auf zwei Jahre ausgeweitet werden. Dazu ist ein Arbeitsplatz notwendig. Der Rest müsste vom Ex-Minister wohl teilweise tatsächlich im Gefängnis oder mit Erleichterungen im Freigang verbüßt werden.

Kronen Zeitung

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