„Sieg für Aufklärung“

U-Ausschuss erhält Ibiza-Video nun ungeschwärzt

Politik
04.12.2020 13:35

Der Untersuchungsausschuss bekommt nun doch das gesamte Ibiza-Video zu sehen - und das „ungeschwärzt“, wie der Verfassungsgerichtshof am Freitag entschieden hat. SPÖ, FPÖ, NEOS und auch die Grünen hatten sich an die Höchstrichter gewandt, weil das Gremium nur eine teils abgedeckte Version des Videos und geschwärzte Transkripte erhalten hatte. Dies war unzulässig, weil das Ministerium die Schwärzungen nicht begründete, wurde nun klargestellt. Justizministerin Alma Zadic begrüßte die Entscheidung und versprach, rasch zu handeln. Die Oppositionsparteien zeigten sich hocherfreut.

Die vier Parteien hatten sich an das Verfassungsgericht gewandt, weil die Justiz dem Ausschuss lediglich eine geschwärzte Version des Ibiza-Videos übermittelt hatte. Dabei hatte die Korruptionsstaatsanwaltschaft am 8. Juni 2020 das vollständige Videomaterial erhalten. Dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wurden aber nur jene Teile und Abschriften des Videos, die für die strafrechtlichen Ermittlungen als relevant eingestuft wurden.

Diese Vorgehensweise akzeptierte der Verfassungsgerichtshof nicht. Die Höchstrichter betonten, dass Justizministerin Zadic verpflichtet ist, auch Unterlagen vorzulegen, die formal nicht zum Ermittlungsakt der Staatsanwaltschaft genommen wurden. Auch die im Verfahren vorgebrachte Behauptung des Justizministeriums, wonach die geschwärzten Passagen gar nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst wären, lassen die Verfassungsrichter nicht gelten. Sie betonen, dass dieses Argument schon zuvor dem Ausschuss gegenüber hätte vorgebracht und begründet werden müssen.

„Zurückhalten von Informationen“ ungerechtfertigt
„Der pauschale Verweis allein darauf, dass bestimmte Akten und Unterlagen nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst seien, kann das Zurückhalten von Informationen allerdings nicht rechtfertigen“, heißt es vom Verfassungsgerichtshof. Und: „Die Bundesministerin für Justiz ist verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss (...) das Ton- und Bildmaterial des ,Ibiza-Videos‘ und die dazugehörigen Transkripte im Umfang des Gegenstandes der Untersuchung unabgedeckt (ungeschwärzt) vorzulegen.“

Ausnahmen bei Gefahr für Ermittlungen möglich
Allerdings hat die Justiz weiterhin die Möglichkeit, jene Unterlagen zurückzuhalten, deren Weitergabe die Ermittlungen gefährden würde, hielt der Verfassungsgerichtshof fest. In diesem Fall müsste Zadic ein „Konsultationsverfahren“ einleiten. Die nun ausgesprochene Vorlageverpflichtung hindere sie nicht daran, ein solches Verfahren zu verlangen, wenn sie dies für erforderlich erachten sollte, heißt es. Sollte es dabei Meinungsverschiedenheiten geben, wäre wieder der Verfassungsgerichtshof am Zug.

Ministerin begrüße Entscheidung „bei bislang noch ungeklärter Rechtsfrage“
Zadic kündigte nach der Entscheidung an, das Ibiza-Video „ehestmöglich“ dem Untersuchungsausschuss vorzulegen. Sie begrüßte „die abschließende Lösung dieser wichtigen bislang noch ungeklärten Rechtsfrage“ durch den Verfassungsgerichtshof. Nun könne der U-Ausschuss auch jene Passagen erhalten „die formal von der Staatsanwaltschaft nicht zum Ermittlungsakt genommen wurden“.

Oppositionsparteien hocherfreut über Entscheidung
Die Oppositionsparteien SPÖ, NEOS und FPÖ, die sich gemeinsam mit den Grünen in Sachen Ibiza-Video an den VfGH gewandt haben, sehen sich bestätigt. Die Reaktionen der drei Fraktionen fielen hocherfreut aus. SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer ortete in der Entscheidung einen „Sieg für die Aufklärung“, die pinke Fraktionsführerin Stephanie Krisper fügte an, traurig sei jedoch, dass man dafür das Höchstgericht habe anrufen müssen, „was natürlich wertvolle Zeit kostet“. FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker freute sich über die „Rechtssicherheit“.

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