Offenbar zu schnell hatte die Wiener Staatsanwaltschaft den Tod der Gymnasiastin Ariadna-Beatrice P. zu den Akten gelegt. Denn jetzt muss - auf hartnäckiges juristisches Drängen des Familienanwalts - der Fall der aus der Donau geborgenen 19-Jährigen neu aufgerollt werden. Möglicherweise liegt doch ein Verbrechen vor.
„Ariadna-Beatrice war nicht depressiv, und es gab auch keinen Grund für einen Selbstmord. Das bestätigen sowohl die Familie als auch Freundinnen und Schulkameraden am Gymnasium in der Ettenreichgasse. Deshalb habe ich jetzt beim Wiener Landesgericht erfolgreich die Fortführung der Ermittlungen beantragt“, so Anwalt Constantin-Adrian Nitu.
Tatsächlich war das Verschwinden der 19-jährigen Wienerin aus ihrer Wohnung am 11. Mai ebenso rätselhaft wie das Auffinden der Leiche der Frau beim Kraftwerk Freudenau knapp einen Monat später. Die Ermittlungen rund um den tragischen Tod der 19-Jährigen wurden rasch zu den Akten gelegt. Es deute nichts auf ein Fremdverschulden hin.
„Gewaltverbrechen nicht ausgeschlossen“
Jetzt aber muss die Staatsanwaltschaft neu ermitteln. Denn der Auftrag des Wiener Landesgerichts ist eindeutig, weil - so die juristische Begründung - „ein Gewaltverbrechen nicht ausgeschlossen werden“ könne. Mittels Handydaten soll auch geklärt werden, ob sich die tragisch ums Leben gekommene Wienerin am Abend ihres Verschwindens noch mit einem Unbekannten - möglicherweise sogar ihrem Mörder - getroffen hatte.
Mark Perry, Kronen Zeitung
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