„Krone“-Ombudsfrau
Eltern sollten Schaden an Schultafel zahlen
Wegen Corona durften Schüler einer Wiener Schule in ihrer Pause die Klasse nicht verlassen. Beim Spielen in der Pause ging die Tafel im Klassenzimmer kaputt. Die Schule wollte, dass die Eltern für die Reparatur des Lehrmittels aufkommen. Die Bildungsdirektion sah das anders.
Mitte September passierte das Malheur. Corona-bedingt durften die Schüler der Klasse, die Gabriela M.s 13-jähriger Sohn besucht, den Klassenraum nicht verlassen. Dass Kinder in solchen Situationen schon einmal auf dumme Ideen kommen, kommt vor. „Ein Klassenkamerad hängte sich auf die Tafel, mein Sohn schob diese auf und ab“, so die Wienerin. Dabei sei die Kette der Tafel gerissen, der Schiebemechanismus ging kaputt. Von den Eltern der beiden Schüler verlangte die Schule die Zahlung der Reparatur. Die Haftpflichtversicherung der Leserin lehnte eine Leistung ab, denn Sachschäden durch Tätigkeiten, unabhängig von der Haftungsfrage, seien nicht versichert.
Erfreulicher war da die Mitteilung der Bildungsdirektion Wien: Eine Haftung setze Deliktsfähigkeit, also ein Alter von 14 Jahren, und ein Verschulden voraus. Da im vorliegenden Fall keine Haftung bestehe, könne eine Bezahlung der Reparatur durch die Eltern also nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
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