Tiroler Beherbergungsbetriebe, die aufgrund der Corona-Maßnahmen starke Nächtigungsrückgänge zu verzeichnen hatten, aber keinen Anspruch auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds oder den Fixkostenzuschuss des Bundes haben, sollen nun mit dem „Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe“ aufgefangen werden.
Aus diesem Fonds wird eine Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses in der Höhe von 3000 Euro geleistet. Insgesamt sollen bis zu drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind Betriebe, deren Jahresumsatz in einem der vergangenen drei Steuerjahre 20.000 Euro überstiegen hat.
Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf betont: „Die Unternehmen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus massiv negativ betroffen. Mit dem Fonds wollen wir jenen Betrieben unter die Arme greifen, die bisher bei anderen Hilfsmaßnahmen keine Unterstützung erhalten haben, aber trotzdem einen massiven Umsatzrückgang erlitten haben.“
Anträge bis 31. März 2021
Im Detail soll ein teilweiser Ersatz des Verdienstentgangs aufgrund von Nächtigungsrückgängen von mindestens 40 Prozent im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 im Vergleich zu diesem Zeitraum des Vorjahres erfolgen. Diese Richtlinie des Landes Tirol trat am 1. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2021. Anträge müssen bis zum 31. März 2021 bei der Standortagentur Tirol eingelangt sein.
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