Gesetz begutachtet

Hass im Netz: EU hat keine gravierenden Einwände

Digital
03.12.2020 13:41

Die EU-Kommission hat keine gravierenden Einwände gegen das österreichische Hass-im-Netz-Gesetzespaket erhoben. Sie begrüßt zwar das Ziel der Initiative, gleichzeitig hält sie gemeinsame Maßnahmen auf EU-Ebene für wirksamer, wie ein Sprecher nach Ablauf einer dreimonatigen Begutachtungsfrist am Donnerstag mitteilte. Einen eigenen Entwurf zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte wird die EU-Kommission am 9. Dezember vorlegen.

Trotz grundsätzlicher Zustimmung sandte Brüssel mehrere Bemerkungen zum geplanten österreichischen Gesetz nach Wien. Man habe Bedenken wegen „möglicher Unvereinbarkeiten“ mit EU-Gesetzen, die „Hindernisse für die kostenlose Erbringung von Dienstleistungen von Plattformen aus anderen Mitgliedstaaten nach Österreich schaffen könnten“.

„Digital Services Act“ kommt
Zudem will die EU-Kommission selbst die EU-Regeln für die Bereitstellung digitaler Dienste und deren Anbieter mit dem „Digital Services Act“ aktualisieren. Das Hass im Netz-Gesetzespaket könnte koordinierte EU-Maßnahmen in diesem Bereich „untergraben“, hieß es weiter. Auch verwies die EU-Behörde auf „erhebliche Überschneidungen des Gesetzesentwurfs“ mit dem bevorstehenden europaweiten Legislativvorschlag.

Das Hass-im-Netz-Gesetzespaket passierte vergangene Woche mit breiter Mehrheit den Justizausschuss des Nationalrats. Es zielt vor allem auf einen besseren Schutz der Opfer ab und enthält als zentrale Punkte ein vereinfachtes Unterlassungsverfahren bei Hasspostings, die Ausweitung des strafrechtlichen Bildnisschutzes durch Einführung des Tatbestands „Upskirting“ und insgesamt die verbesserte Durchsetzung des Löschens von verletzenden und diskriminierenden Mitteilungen und Darbietungen aus dem Netz. In Kraft treten soll es am 1. Jänner 2021.

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