Aussage gegen Aussage

Körperverletzung: Freispruch für Polizeioberst

Kärnten
03.12.2020 12:27

Ein hochrangiger Polizist ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, eine Spaziergängerin geschlagen zu haben. Der Beamte ist auch Jäger, er war mit einem frei laufenden Hund unterwegs und war mit der Frau in Streit geraten, weil sie ihre Hunde nicht angeleint hatte. 

Ein Berufungssenat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Bernd Lutschounig kippte den Schuldspruch des Bezirksgerichts. Der Polizist beteuerte, wie schon im ersten Verfahren am Bezirksgericht Hermagor, seine Unschuld. Er würde doch nie im Leben eine Frau schlagen, sagte er in seinem Schlusswort mehrfach: „Ich kann nur bei allem, was mir heilig ist, sagen, bei meinem Leben und dem meiner Familie, sagen, ich habe die Frau nicht berührt. Die Verleumdung ist ja gar nicht das Problem, aber wie stehe ich da vor meiner Familie, vor den Kollegen.“

Freilaufende Hunde
Bei der Begegnung im Wald, am 1. März 2019, habe er Angst vor dem „Zuhälterhund“ der 54-Jährigen - ein Staffordshire Bullterrier - gehabt. Der zweite Hund der Frau, ein Rhodesian Ridgeback, habe die Haare am Rücken aufgestellt. Die nächste Stufe sei, dass der Hund zubeiße. Er habe den Münsterländer seines Sohnes dabei gehabt. Bei der Frau habe er sich dann als Polizist mit Rang und Namen sowie als Jäger vorgestellt, wollte der Frau sogar eine Visitenkarte überreichen, und habe sie gefragt, warum sie ihre Hunde nicht anleine. „Ich habe ihr erklärt, dass Jagdhunde frei laufen dürfen, andere Hunde aber nicht.“

Deutlich andere Schilderung
Die Spaziergängerin schilderte den Vorfall deutlich anders. Sie identifizierte den Angeklagten als jenen Mann, der sie im Wald geschlagen habe. Der Mann sei damals schon aggressiv auf sie zugekommen und habe sie wegen der freilaufenden Hunde zur Rede gestellt. Sie verwies darauf, dass auch sein Hund frei laufe. „Dann fing er an, über Gesetze und Vorschriften zu reden.“ Als sie ihn fragte, wer er sei, dass er so mit ihr rede, habe er sie ins Gesicht geschlagen.

Frau blieb bei ihren Aussagen
Richter Lutschounig wiederholte einen Teil des Beweisverfahrens, und befragte sowohl die Ärztin, die damals die Verletzung der Frau untersucht und bestätigt hatte, als auch die Frau, die der Polizist geschlagen haben soll. Sie blieb bei ihren Aussagen und meinte, sie sei sich bei der Identifizierung des Mannes zuerst nicht sicher gewesen. Als sie erfahren habe, dass es sich um einen Polizeioffizier handle, sei sie noch unsicherer geworden, weil so jemand das doch nicht tun würde.

Freispruch
Nach zwei Stunden sprach der Berufungssenat den Polizeibeamten frei. Es hätten beide, Angeklagter wie Zeugin, einen glaubwürdigen Eindruck gemacht, es stehe Aussage gegen Aussage, erläuterte Lutschounig. In diesem Fall sei zugunsten des Angeklagten zu entscheiden gewesen.

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