Corona-Hilfen

Umsatzersatz: Verlängerung, aber Absenkung auf 50%

Coronavirus
02.12.2020 15:57

Für jene Unternehmen, die vorerst weiter nicht öffnen dürfen, hatte die Regierung am Mittwoch sowohl eine gute als auch eine schlechte Nachricht. Einerseits wurde verkündet, dass der Umsatzersatz verlängert wird. Allerdings sinkt diese Form der Corona-Hilfe von derzeit 80 Prozent des Umsatzes auf 50 Prozent. Laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) handelt es sich um ein Instrument der Überbrückung einer „sehr schwierigen Situation“.

„Durch die Verlängerung des Lockdowns werden wir für die Phase bis 31.12. den Umsatzersatz verlängern - bis 50 Prozent im Vergleichszeitraum werden hier ersetzt werden“, gab Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bei einer Pressekonferenz bekannt. Dem Staat werde das rund eine Milliarde Euro zusätzlich kosten. „Diese Verlängerung ist einmalig.“ Es handle sich um ein kurzfristiges Instrument zur Überbrückung der „sehr schwierigen Situation“. Danach gebe es den Fixkostenzuschuss. Gearbeitet werde auch an einer Hilfe für Vorlieferanten.

„Die Maßnahmen, die wir jetzt setzen, haben unmittelbare Auswirkungen ob und wie schnell wir 2021 wieder in allen Bereichen aufmachen können“, so Blümel. „Der Dezember ist für viele Betriebe einer der wichtigsten Monate im ganzen Jahr. Trotz der jetzt schwierigen Zeit machen wir mit den Corona-Maßnahmen eine Wintertourismussaison 2021 perspektivisch noch möglich.“ Die Maßnahmen hätten Auswirkung „auf Wachstum, auf Arbeitsplätze und das Überleben von Unternehmen. Und natürlich auch auf das Budget, die Verschuldung und den Staatshaushalt“, so Blümel.

Hotels und Restaurants bleiben weiterhin zu
Die Gastronomie, Hotels und weitere Beherbergungsbetriebe müssen vorerst bis 7. Jänner geschlossen bleiben - im Gegensatz dazu dürfen körpernahe Dienstleistungen (Friseur-, Kosmetik-, Fußpflege- oder Massage-Dienstleistungen) am kommenden Montag aufsperren, aber keine Verpflegung anbieten. Ausgenommen vom Beherbergungsverbot sind weiterhin nur unaufschiebbare Geschäftsreisen. Gasthäuser dürfen Essen zur Abholung zwischen 6 Uhr in der Früh und 19 Uhr am Abend anbieten. Geliefert darf rund um die Uhr werden.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sprach von einer zuletzt „emotionalen Debatte über den Wintertourismus in Österreich“. Sie strich die volkswirtschaftliche Bedeutung der Wintersaison hervor. Es müsse aufgrund der Infektionszahlen aber „behutsam geöffnet“ werden. Eine vollständige Öffnung sei noch nicht möglich.

Umsatzersatz an Arbeitsplatzgarantie gebunden
Vorteil des Umsatzersatzes sei auch, dass eine Arbeitsplatzgarantie damit verbunden sei und dieser rasch und unkompliziert ausbezahlt werde. Das sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) in einer Pressekonferenz des „virologischen Quartetts“ bestehend aus Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Kogler, Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

Wirtschaftskammer und Industrie tragen Maßnahmen mit
Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung sprachen von einem „Signal der Ermutigung“ bzw. einem „Schritt in Richtung Planungssicherheit“. „Wer kann, soll ermutigt werden, den Betrieb aufrechtzuerhalten“, betonte WKÖ-Präsident Harald Mahrer in einer Aussendung. „Und alle, die schließen müssen, sollen Kräfte sammeln, um so rasch wie möglich wieder durchstarten zu können. Es gehe um die “Balance„ zwischen “so vielen Einschränkungen wie notwendig, aber so viel unternehmerischer Freiheit wie möglich„. Wichtig sei nun, dass die unterschiedlichen Corona-Hilfen “nahtlos ineinandergreifen".

„Durch ein behutsames, schrittweises Vorgehen, geeignete Maßnahmen und klare Prioritäten müssen wir dafür Sorge tragen, das Risiko einer erneuten, massiven Ausbreitung des Corona-Virus in Österreich zu minimieren“, so IV-Präsident Georg Knill. „Ziel muss es sein, das Infektionsgeschehen auf ein Ausmaß zu drücken, das eine möglichst baldige Rückkehr zu wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Normalität erlaubt. Die dafür weiterhin notwendigen Maßnahmen tragen wir als Industrie mit.“

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