Für alle ab zehn

Schulen starten mit Maskenpflicht aus Lockdown

Österreich
02.12.2020 15:31

Während Oberstufen und Universitäten auch nach dem 6. Dezember weiterhin im Fernunterricht bleiben, nehmen Pflichtschulen und Kindergärten ihren Regelbetrieb wieder auf - auch die Maturaklassen dürfen wieder normal in die Schulen. Neu ist: Kinder ab einem Alter von zehn Jahren müssen auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Ein bedingungsloses Öffnen sei für ihn keine Option, erklärte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Mittwoch die Lockerungen an den Schulen - man müsse die „notwendige Balance aus Gesundheitsschutz und sicherem Unterricht” finden. Wichtig ist ihm aber, dass die Schule als sozialer Ort zurückkehre: „Vor allem die 10- bis 14-Jährigen brauchen einander.” 

Kein Schichtbetrieb in Schulen
Besonders in den Volksschulen sei das Home-Schooling eine besondere Herausforderung. Während hier das Infektionsgeschehen am geringsten sei, ist die Betreuungsnotwendigkeit aber am Höchsten, erklärte Faßmann, warum auch hier der Regelunterricht wieder eingeführt wird.

Die Forderung der Lehrergewerkschaft, auf einen Schichtbetrieb umzustellen, will der Minister nicht aufgreifen - ein solcher sei für die Eltern nicht vernünftig, da dies zu massiven Herausforderungen bei den Betreuungspflichten bedeuten würde.

Maskenpflicht im Unterricht
Eine Neuerung ist das verpflichtende Tragen einer Schutzmaske für alle Schüler ab zehn Jahren. Dies sei zwar eine „heikle Angelegenheit”, mit Blick auf die Alternative zum sonst notwendigen Fernunterricht aber ein linderes Mittel. 

Es werde nach der Rückkehr in die Klassenzimmer keine Flut an Tests auf die Schüler zukommen, betont der Minister. So soll für dieses Semester nur eine Schularbeit pro Fach stattfinden und auch bei Hausaufgaben und Tests werde man auf die besondere Situation Rücksicht nehmen.

Aufruf zur Teilnahme an Massentests
Lehrern empfiehlt Faßmann das Tragen einer FFP2-Maske - insbesondere, wenn sie nicht an den freiwilligen Massentests teilnehmen. Dies sei ein „Akt der Solidarität.“ In die Testungen setzt Faßmann jedenfalls große Hoffnungen, da dadurch auch symptomlose Personen erfasst werden könnten, die das Virus dann nicht in die Klassen tragen würden. Damit die Tests auch tatsächlich Sinn haben, sollen sie nun regelmäßig stattfinden.

Weiterhin zu Hause bleiben sollen die Oberstufenklassen sowie die Studierenden. Ausgenommen davon sind die Maturaklassen, die sich auf ihre bevorstehenden Abschlussprüfungen vorbereiten müssen und Kleingruppen - hier muss jedoch individuell entschieden werden, ob dies notwendig ist.

Turnen im Freien - oder bloße Theorie
Die Maßnahmen haben auch weiterhin Auswirkungen auf einzelne Fächer. So soll Turn- und Musikunterricht fast ausschließlich im Freien stattfinden. Sollten die Witterungen dies nicht zulassen, verlagern sich der Unterricht auf bloßen Theorieunterricht. Der Minister hat nun außerdem die Gemeinden darum gebeten, größere Räume für den Unterricht zu finden.

Die genauen Regelungen ab 7. Dezember im Überblick:

Kindergärten und Pflichtschulen: Pflichtschulen und Kindergärten nehmen den Regelbetrieb wieder auf. Ab dem Alter von zehn Jahren gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht. 

Oberstufen und Universitäten: Oberstufen und Universitäten werden weiter im Fernunterricht betrieben. Für Maturanten wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen.

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