Ausnahme an Feiertagen

Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr

Österreich
02.12.2020 14:42

Auch in der Verlängerung des Lockdowns gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen. Diese werden aber im Gegensatz zu den letzten Wochen auf die Nachtstunden begrenzt. So gelten diese zwischen 20 und 6 Uhr. Diese Regelung tritt mit dem Ende des Voll-Lockdowns am 7. Dezember in Kraft und soll bis 6. Jänner gelten.

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gab es schon im ersten „Lockdown light“. So ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs zwischen 20 und 6 Uhr untersagt. Freilich gibt es aber wieder Ausnahmen. Grob umfasst sind diese:

  • Berufliche Zwecke
  • Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre Rechte und Pflichten (z.B. Sorgerecht, Scheidungskinder). 
  • Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Körperliche und psychische Erholung

Zwei Haushalte dürfen einander treffen
Während des Tages - also zwischen 6 und 20 Uhr ist es möglich, dass Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben, sich mit einem anderen Haushalt treffen können. Maximal dürfen sechs Erwachsenen und sechs Kinder zusammenkommen.

Keine Beschränkungen während Weihnachtsfeiertagen
An den Weihnachtsfeiertagen (24., 25., 26. Dezember) und zu Silvester werden auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Außerdem ist es möglich, dass sich insgesamt zehn Personen treffen, unabhängig von der damit verbundenen Anzahl der Haushalte.

Die Regierung appelliert weiterhin, soziale Kontakte, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind, zu vermeiden.

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