Regierung verkündet:

Skifahren ab 24. Dezember + Indoor-Sport untersagt

Sport-Mix
02.12.2020 13:25

Die Regierung hat am Mittwoch verkündet, dass Outdoor-Sport wie Skifahren oder Eislaufen ab dem 24. Dezember erlaubt ist. Indoor- und Kontaktsport ist jedoch weiter untersagt.

Mit dem 24. Dezember dürfen Outdoor-Sportstätten wieder öffnen. Sportarten wie Eislaufen, Skifahren oder Langlaufen sind somit erlaubt. Skiliftbetreiber des Landes dürfen wieder ihre Liftanlagen in Betrieb nehmen. Anders sieht es bei Indoor- und Kontaktsportarten aus. Diese bleiben untersagt. Das Betreten von Fitnessstudios, Tennishallen oder Hallenbädern ist nach wie vor verboten.

Finanzielle Hilfsmaßnahmen
Sport-Austria-Präsident Hans Niessl hat am Mittwoch angesichts der Regierungspressekonferenz zum Thema Lockdown per Aussendung eine konkrete Zusicherung für die Fortführung der finanziellen Hilfsmaßnahmen über das Jahr 2020 hinaus gefordert. Zudem wurde gemeinsam mit den Fach- und Dachverbänden ASVÖ, Sportunion und ASKÖ eine Miteinbeziehung des Sports beim Wiederhochfahren des Sportbetriebs thematisiert.

„Auch wenn die in Aussicht gestellte Öffnung von Sportstätten für Einzel-Freiluftsport natürlich zu begrüßen ist, ist der organisierte Sport nach wie vor von den Corona-Maßnahmen stark betroffen“, sagte Niessl. „Das ist angesichts der aktuellen Infektionslage zu akzeptieren.“ Er wolle aber darauf hinweisen, dass der Vereinssport über gute und praxiserprobte Präventionskonzepte verfüge, Gesundheitsmotor sei und daher - sobald es die Infektionszahlen zulassen - wieder schrittweise geöffnet werde.

Niessl: „Wichtig ist uns auch, dass der organisierte Sport mit seiner praxiserprobten Expertise schon im Vorfeld des Wiederhochfahrens einbezogen und mit ihm ein Stufenplan erarbeitet wird. Denn auch Sportvereine benötigen eine Vorlaufzeit, um ihren Betrieb wieder aufnehmen zu können.“

Um gesundheitliche Kollateralschäden zu vermeiden, appellierte der ehemalige burgenländische Landeshauptmann an die Bevölkerung, sich schon jetzt im Rahmen des Erlaubten an der frischen Luft zu bewegen bzw. eines der vielen Online-Sport-Angebote der Verbände und Vereine zu nützen.

Den Spitzensport werden die neuen Maßnahmen nicht betreffen. Hier bleibt alles unverändert. HIER finden Sie alle Informationen zu den ersten Lockerungen der Corona-Präventions-Maßnahmen.

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(Bild: KMM)



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