Befugnisse erweitert

Corona-Kontrollen: Die Polizei kommt ins Büro

Österreich
02.12.2020 06:00

Um für die Einhaltung der Corona-Regeln zu sorgen, kann die Polizei künftig auch Verkehrsmittel und Arbeitsplätze betreten. Die Ausweitung der Polizeibefugnisse bei Kontrollen von Corona-Auflagen und die Erlaubnis für Sanitäter, künftig Corona-Schutzimpfungen verabreichen zu dürfen, sind am Dienstag im Gesundheitsausschuss auf den Weg gebracht worden.

Kontrollen ja, aber nicht im Wohnzimmer: Das ist seit Monaten das türkis-grüne Credo in der heiklen Frage, wie man für die Einhaltung der strengen Corona-Regeln sorgt. Nun wurde angesichts der immer noch extrem hohen Infektionszahlen jedoch nachgeschärft - und zwar in Form eines Abänderungsantrages, der bereits im Gesundheitsausschuss behandelt wurde und nächste Woche im Parlament beschlossen werden soll. Dabei bleibt der private Wohnbereich zwar immer noch frei von Corona-Kontrollen, das türkis-grüne Ansinnen hat es aber dennoch in sich: Fortan soll die Polizei nämlich auch Arbeitsstätten, öffentliche Verkehrsmittel und „bestimmte Orte“ betreten, um für hygienische Ordnung zu sorgen. Bisher waren laut dem Corona-Maßnahmengesetz lediglich die Bezirksverwaltungsbehörden - also etwa der Magistrat - dazu berechtigt, die Polizei durfte alleine nicht kontrollieren.

Kritik der FPÖ, Experte sieht kaum Probleme
Ein Verdacht muss dafür übrigens nicht vorliegen, heißt es. Findet tatsächlich eine Verletzung der Corona-Regeln statt, wird - wie etwa bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht - direkt gestraft oder angezeigt. In Teilen der Opposition - konkret: bei FPÖ und NEOS - ist man damit gar nicht glücklich, vor allem die Blauen poltern. FPÖ-Klubchef Herbert Kickl spricht von einer „grundrechtswidrigen Generalbefugnis“ und einer „massiven Einschränkung des Hausrechts“. Kickl rechnet gar damit, dass nun private Wohnungen kontrolliert werden können, weil der Polizei im Gesetzesentwurf auch das Betreten „bestimmter Orte“ erlaubt wird. Allein: Dort ist explizit festgehalten, dass der Wohnbereich kein solcher „bestimmter Ort“ ist. Auch im Innenministerium wurde auf Anfrage einmal mehr erklärt, dass „keinesfalls Privaträume“ von der Polizei kontrolliert werden.

Begeht die Koalition damit also einen Grundrechtsbruch, wie Kickl das behauptet? Eher nicht, sagt der renommierte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk: „Grundsätzlich spricht nichts gegen diese Kontrollen, solange sie nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen stattfinden.“

Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung/krone.at

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