Gegen totalen Lockdown
Ex-Kanzler Schüssel wirbt für den Skiurlaub
Wolfgang Schüssel, ÖVP-Bundeskanzler von 2000 bis 2007, meldet sich immer wieder zu Wort, und auch in der aktuellen Ski-Debatte kann der ehemalige Regierungschef nicht schweigen. Er rührt die Werbetrommel für einen Skiurlaub in Österreich, ein totaler Lockdown sei nicht verhältnismäßig, so Schüssel.
Wolfgang Schüssel hat seine Sicht der Dinge in einem Gastbeitrag der „Süddeutschen Zeitung“ festgehalten. Ein totaler Lockdown ganzer Täler und Wirtschaftszweige sei nicht mehr „verhältnismäßig“, schreibt der Ex-Bundeskanzler. Er räumt ein, dass im Frühjahr Fehler passiert seien, aber aus denen habe man gelernt, es sei eine Zumutung, Ischgl „zum europäischen Sündenbock zu stempeln“.
Er erinnert an die wenigen Infektionen im Sommertourismus und die vielfältigen Maßnahmen, um die heurige Skisaison sicher zu machen. Es gebe bisher keinerlei Evidenz, sich auf der Skipiste anzustecken, wirbt Wolfgang Schüssel für einen Winterurlaub in Österreich.
Wolfgang Schüssel schließt seinen Artikel mit „Und nicht vergessen: Statt Generalverdacht und Skifahrverbot gibt es ja auch noch die viel beschworene Eigenverantwortung. Kein Grund also, mit Grenzbarrieren und/oder Quarantäne zu drohen. Der Winterurlaub in Österreich wird schön und sicher sein.“
Kronen Zeitung
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).