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camera_alt„Verkehrte Richtung“Erwartet bald Lösung„Menschen wollen raus“„Rotes Foyer“Budget aufgestockt
Nachrichten > Politik
28.11.2020 09:07

„Verkehrte Richtung“

SPÖ: Regierung räumt Insolvenzentgeltfonds aus

  • V. l.: Doris Bures, Pamela Rendi-Wagner und Jörg Leichtfried: Die SPÖ wirft der Regierung vor, den Insolvenzentgeltfonds für Arbeitnehmer auszuräumen.
    V. l.: Doris Bures, Pamela Rendi-Wagner und Jörg Leichtfried: Die SPÖ wirft der Regierung vor, den Insolvenzentgeltfonds für Arbeitnehmer auszuräumen.
    (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)

Die SPÖ wirft der Bundesregierung vor, den Insolvenzentgeltfonds (IEF) um 300 Millionen Euro kürzen zu wollen - in Zeiten der Corona-Pandemie mit einer prognostizierten Pleitewelle. Zur Erklärung: Der IEF sorgt dafür, dass Mitarbeiter von insolventen Firmen von staatlicher Seite die ihnen zustehenden finanziellen Leistungen erhalten.

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„Einmal mehr zeigt sich, dass ÖVP und Grüne beim Budget eine völlig verkehrte Richtung einschlagen: Da wird in der größten Pandemie bei den Krankenhäusern gekürzt und zudem wird jetzt, wo zehntausende Insolvenzen drohen, der Insolvenzentgeltfonds ausgeräumt“, kritisiert der stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried.

  • Der stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried
    Der stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried
    (Bild: APA/Georg Hochmuth)

„Regierung nimmt Rettungsring weg“
Bereits für das laufende Jahr 2020 würden dem Fonds 50 Mio. Euro entzogen, im Jahr 2021 würden es 100 Mio. Euro weniger sein und im Jahr 2022 minus 150. Mio. Euro. „Die Regierung nimmt den Arbeitnehmern ihren Rettungsring weg, wenn ihre Firma pleite geht - und das im Vorfeld einer Insolvenzwelle, deren Dimension leider sehr groß sein dürfte“, warnt Leichtfried und fordert eine Korrektur.

Mit Ende Jänner laufen die coronabedingten Ausnahmebestimmungen für Insolvenzen aus. Ob es eine Nachfolgeregelung geben wird, ist noch offen. Die derzeitige Regelung sieht so aus: Tritt eine Überschuldung im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Jänner 2021 ein, so besteht keine Verpflichtung (jedoch weiterhin die Möglichkeit) des Schuldners, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Bei Zahlungsunfähigkeit besteht unverändert eine Antragspflicht.

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