Bekannt ist lediglich, dass bei einem positiven Antigen-Test ein weiterer Test erfolgt und die Gesundheitsbehörde informiert wird. Erst wenn der zweite Test positiv ausfällt, wird die Behörde die Kontakte des Betroffenen nachverfolgen. Dazu kommt, dass Absonderungsbescheide erst nach einem zweiten positiven Test ausgestellt werden. Eindeutig zu spät.
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