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camera_alt„Data Governance Act“ÜberwachungskamerasVergleich in USAAutorin Ingrid BrodnigGeschlechterforscher:
Digital > Web
26.11.2020 05:58

„Data Governance Act“

EU will zum „Datenkontinent Nummer eins“ werden

Die EU-Kommission will das Potenzial von Daten heben, die im Besitz von Unternehmen und öffentlichen Stellen sind oder von Bürgern freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton und Digitalkommissarin Margrethe Vestager stellten am Mittwoch in Brüssel den Entwurf für ein neues Gesetz zur Datenkontrolle („Data Governance Act“) vor. Zusammen mit den richtigen Investitionen und Schlüsselinfrastrukturen werde die Verordnung dazu beitragen, „dass Europa zum weltweiten Datenkontinent Nummer eins wird“, sagte Breton.

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Die Kommission will mit dem neuen Rechtsrahmen unter anderem sicherstellen, dass der Datenstrom nicht über US-Konzerne wie Amazon, Google oder Facebook fließt, sondern über unabhängige Datentreuhänder. Die sollen ihren Sitz in der EU haben. Außerdem sollen sie bei dem Datenaustausch lediglich als Vermittler zwischen den Datenproduzenten und den Datennutzern auftreten, die Daten aber selbst nicht kommerziell nutzen dürfen. Die Kommission wolle der Wirtschaft und den Bürgern die Instrumente an die Hand geben, um die Kontrolle über die Daten zu behalten, sagte Vestager. „Wir wollen Vertrauen schaffen, dass Daten im Einklang mit den europäischen Werten und Grundrechten behandelt werden.“

Mit diesem Konstrukt will die EU beispielsweise Praktiken unterbinden, wie sie unter anderem dem weltgrößten Online-Händler Amazon vorgeworfen werden. In der EU - aber auch in den USA - wird dem Konzern vorgehalten, seinen privilegierten Zugriff auf die Daten seines Marktplatzes zu missbrauchen, um eigene Produkte zu entwerfen und diese gegen erfolgreiche Bestseller von kleineren Anbietern ins Rennen zu schicken.

Grenzübergreifender Datenaustausch Daten soll vereinfacht werden
Die neue Verordnung soll gleichzeitig das Teilen von wertvollen Datensätzen für gemeinnützige Zwecke in ganz Europa erleichtern. So sollen öffentliche Krankenhäuser Daten über ihren Kampf gegen Covid-19 zusammenführen und ermöglichen, dass Patienten freiwillig Daten für die wissenschaftliche Forschung spenden können. In diese Kategorie fällt beispielsweise die Datenspende-App des deutschen Robert Koch-Instituts, über die Freiwillige Daten aus Fitness-Trackern und Smart-Watches zur Verfügung stellen, um den Wissenschaftlern die Bekämpfung der Corona-Pandemie zu erleichtern.

Neben einer verbesserten Gesundheitsvorsorge hat die EU-Kommission auch Themen wie den Kampf gegen den Klimawandel oder bessere Mobilitätslösungen als mögliche Einsatzgebiete identifiziert. Behörden sollten dabei nach Möglichkeit exklusive Übereinkünfte mit einzelnen Partnern aus der Privatwirtschaft vermeiden, da dies zu einer eingeschränkten öffentlichen Verfügbarkeit von Daten führen könnte. Das könnte beispielsweise die Art und Weise verändern, wie öffentliche Einrichtungen ihre Daten für die Wissenschaft, aber auch private Dienste zur Verfügung stellt.

„Offener und doch souveräner Binnenmarkt für Daten“
Binnenmarkt-Kommissar Breton sagte, die Kommission definiere „ein wirklich europäisches Konzept für den Datenaustausch“. „Unsere neue Verordnung wird Vertrauen schaffen und den Datenfluss über Sektoren und Mitgliedstaaten hinweg erleichtern.“ Dabei behielten alle, die Daten erzeugen, das Steuer in der Hand. „Angesichts der ständig wachsenden Rolle von Industriedaten in unserer Wirtschaft braucht Europa einen offenen und doch souveränen Binnenmarkt für Daten.“

Zuvor hatte Breton Einschätzungen von einigen Juristen widersprochen, der neue „Data Governance Act“ verletze internationale Handelsabkommen und Bestimmungen der Welthandelsorganisation, weil die neuen Strukturen für den Datenaustausch auf die Europäische Union beschränkt sind. „Europäische Daten sollten in Europa gespeichert und verarbeitet werden. Daran ist nichts Protektionistisches“, sagte Breton im Vorfeld dem Portal „Politico“.

„Kompetente Behörden“ gesucht
Damit Bürger, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dem neuen rechtlichen Rahmen vertrauen können, soll jeder EU-Mitgliedstaat eine oder mehrere „kompetente Behörden“ benennen oder schaffen, die sich um die Umsetzung der Verordnung kümmern. „Regeln taugen nur dann etwas, wenn sie auch durchgesetzt werden“, sagte Vestager.

In dem „Data Governance Act“ ist auch ein neues Expertengremium vorgesehen, das die Kommission künftig auf Dateninnovationen hinweisen und bei der konkreten Umsetzung von Ideen in die Praxis unterstützen soll. Dieses „European Data Innovation Board“ soll aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission bestehen.

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