„Krone“-Ombudsfrau

Vermittler will Gebühr für Flugkosten-Erstattung

Ombudsfrau
25.11.2020 12:00

Wirklich seltsame Blüten treibt die Vorgehensweise so mancher Online-Reisevermittler: Ein Flugportal verlangt von einer Wienerin eine Gebühr, damit sie ihr Geld für einen wegen Corona abgesagten Flug zurückerhält. Das klingt nicht nur grotesk, sondern ist laut Konsumentenschützern auch unzulässig!

Für Mitte Juni hatte Birgit W. einen Flug von Wien nach Deutschland gebucht, um dort Verwandte zu besuchen. Das Ticket, das die Wienerin über ein Flugportal mittels Kreditkarte gekauft hatte, kostete 115 Euro. „Ein paar Wochen vor der Reise erhielt ich die Info, dass der Flug wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde“, berichtete Frau W., die damit rechnete, ihr Geld zurückzuerhalten. Nichts passierte. Also fragte die Leserin im Oktober nach, wann die Erstattung endlich erfolgt. Die Antwort: Frau W. müsse zehn Euro Stornogebühr - die aus Kulanz schon halbiert worden sei - zahlen, dann erhalte sie den Betrag retour. Über die Antwort verärgert, bat Frau W. die „Krone“ um Hilfe.

BERlogic teilte der Ombudsfrau auf Anfrage mit, man habe alle Leistungen als Vermittler erfüllt. Man sei berechtigt, für jede Transaktion eine Gebühr laut AGB - die der Kunde akzeptiert habe - zu erheben.

Verbraucherschützer: „Gebühr in diesem Fall unzulässig“
Reinhold Schranz, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), das zum Verein für Konsumenteninformation gehört, sieht das freilich ganz anders: „Bei Flügen, die wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden, haben Konsumenten laut EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Erstattung der Kosten“, so der Experte. Flugvermittler dürfen für die Weiterleitung der erstatteten Kosten an den Kunden keine Storno- oder Bearbeitungsgebühren verlangen. „Es ist somit in diesem Fall unzulässig, die Bezahlung der zehn Euro zu fordern“, so Schranz weiter. Generell rät der Verbraucherschützer, Flüge direkt bei Airlines zu buchen. So habe man bei Problemen nur einen Ansprechpartner, mit dem man sich auseinandersetzen muss.

Ein Tipp, den Frau W. bei künftigen Flugbuchungen wohl beherzigen wird.

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