Mit Rassenliste:
Oberösterreich bekommt „bissigeres“ Hundegesetz
Oberösterreich bekommt 16 Monate nach dem dramatischstem Anlassfall (ein Pitbull-Mischling zerfleischte in Ottensheim einen 12-jährigen Buben lebensbedrohlich, siehe Bericht hier) ein neues Hundehaltegesetz. Der Begutachtungsentwurf ist nun auf der Landeshomepage veröffentlicht worden.
Aufgrund der diversen Hundebissattacken wird nun eine neue Kategorie „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ geschaffen, an deren Haltung - neben den für alle Hunde geltenden Regelungen -noch besondere Vorschriften geknüpft sind.
Verordnung der Landesregierung
Bei welchen Hunderassen (oder Kreuzungen) eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird, hat die Landesregierung durch eine Verordnung festzulegen. Auch die Länder Niederösterreich, Vorarlberg und Wien sehen solche „Rassenlisten“ vor.
Erweiterte Prüfung notwendig
Neu ist der im Zusammenhang mit der Haltung von „Listenhunden“ zu erbringende Nachweis einer erfolgreich absolvierten Hundealltagstauglichkeitsprüfung. Für den Fall, dass dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, ist - wie bei den auffälligen Hunden - die erweiterte Sachkunde gesetzlich vorgeschrieben.
Neue Strafbestimmungen
Der Gesetzentwurf enthält neue Strafbestimmungen, die sich überwiegend auf jene Verpflichtungen beziehen, welche für Halterinnen bzw. Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial vorgesehen sind.
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