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Digital > Web
23.11.2020 14:13

Digitaler Bildabgleich

Gesichtserkennung bei 931 Straftaten im Einsatz

  • (Bild: ©Andrey Popov - stock.adobe.com)

Bei der Aufklärung von Straftaten setzt die Polizei verstärkt auf eine Gesichtserkennungssoftware, die seit Dezember 2019 in Betrieb steht - und das mit Erfolg. So konnte mittels digitalem Bildabgleich vor wenigen Wochen ein spektakulärer Raubüberfall auf einen Juwelier in Wien-Brigittenau vom Dezember 2011 geklärt werden. Die Täter hatten sich damals als Frauen verkleidet, dennoch wurde einer von ihnen letztlich mittels Bildern aus einer Überwachungskamera identifiziert.

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Bis 1. Oktober 2020 ist die Software bei Ermittlungen zu 931 Straftaten verwendet worden, 1343 Verdächtige wurden damit überprüft. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ durch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hervor. Auf die Software zurückgegriffen wird demnach in erster Linie bei Einbruchsdiebstählen und sonstigen Vermögensdelikten, die von Überwachungskameras dokumentiert wurden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im Sicherheitspolizeigesetz und in der Strafprozessordnung.


Gesichtserkennung ausschließlich nach Straftaten
Um überhaupt den digitalen Bildabgleich einsetzen zu können, ist bei unbekannter Täterschaft der Verdacht auf Begehung einer vorsätzlich gerichtlich strafbaren Handlung erforderlich. „Eine Echtzeitüberwachung ist mit der eingesetzten Software nicht möglich, nicht beabsichtigt und wäre rechtlich auch nicht gedeckt“, betont Nehammer in seiner Anfragebeantwortung. Die Software werde ausschließlich zum Abgleich nach Begehung einer Straftat verwendet und nicht während laufender Demonstrationen oder Kundgebungen.

  • Symbolbild
    Symbolbild
    (Bild: stock.adobe.com)

In Bezug auf letzteres wurde der digitale Bildabgleich laut Nehammer bisher ein einziges Mal verwendet - um eine gerichtlich strafbare Handlung im Zusammenhang mit einer Kundgebung zu klären. Der unbekannte Täter war kein Kundgebungsteilnehmer.

Für den Bildabgleich wird nicht auf Social-Media Plattformen zurückgegriffen, versichert Nehammer. Das sei auch zukünftig nicht geplant. Es soll auch keinen automatisierten Abgleich geben, bekräftigt der Innenminister. Der Abgleich erfolgt ausschließlich mit der Datenbank „Zentrale Erkennungsdienstliche Evidenz“, in der Verdächtige und Verurteilte nach vorsätzlichen gerichtlich strafbaren Handlungen gespeichert sind. „Ein Abgleich mit europäischen Datenbanken findet nicht statt“, so der Ressortchef.

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