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23.11.2020 11:49

Datenschutz-Prüfung

Behörde ortet Verstöße bei Gastro-Registrierung

  • Die Registrierungspflicht soll den Behörden bei einem Infektionsfall die Kontaktrückverfolgung erleichtern.
    Die Registrierungspflicht soll den Behörden bei einem Infektionsfall die Kontaktrückverfolgung erleichtern.
    (Bild: APA/ROBERT JÄGER)

Ist die Gäste-Registrierung in der Gastronomie aufgrund der Corona-Pandemie in puncto Datenschutz unbedenklich? Geht es nach der zuständigen Behörde, offenbar nicht: Sie hat einen Bescheid ausgestellt, laut dem die Gastro-Registrierung gegen Datenschutzrichtlinien verstoße.

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Die Behörde habe laut der Tageszeitung „Der Standard“ einem Beschwerdeführer Recht gegeben, der sich wegen der Verarbeitung personenbezogener Daten an sie wandte. Der Bescheid liege bereits vor, sei aber noch nicht rechtskräftig.

Gastro-Registrierung bis Jahresende
Zwar haben die Lokale aktuell geschlossen, die entsprechende Verordnung gilt aber noch bis Ende des Jahres. Gäste in Cafes, Beisln und Restaurants müssen in Wien ihre persönlichen Daten entweder händisch auf einen Zettel oder via App bzw. QR-Code in ein elektronisches System eintragen. Die Wirte sind angehalten, Personen, die sich weigern, den Zutritt zu verwehren. Die Richtigkeit der Angaben wird nicht überprüft.

  • (Bild: stock.adobe.com)

Gast registrierte sich, legte Beschwerde ein
Im konkreten Fall geht es laut dem Bericht um einen Gast, der sich bei einem Wirt mittels QR-Code registriert, dann aber gegen die Praxis Beschwerde eingelegt hat. Die Datenschutzbehörde habe dazu festgehalten, dass die verlangten Angaben gesundheitsbezogen seien, auch wenn nur Name, Telefonnummer oder Mailadresse abgefragt würden - weil es im Kontext des Contact-Tracings geschehe.

Beschwerdeführer „in einer Zwangssituation“
Die Einwilligung des Kunden erfolge nicht freiwillig, da er bei einer Weigerung das Lokal verlassen müsste. Außerdem habe er keine Alternative, weil in anderen Lokalen das gleiche Prozedere vorgeschrieben sei, heißt es. Der Beschwerdeführer habe sich somit „in einer Zwangssituation befunden“, wird aus dem entsprechenden Bescheid der Datenschutzbehörde zitiert.

  • (Bild: APA/Barbara Gindl)

Eine schwierige Situation ergibt sich laut dem Bericht auch für die Wirte. Diese könnten sich nicht darauf berufen, dass sie wegen der Verordnung die Daten sammeln müssen - da dies darin gar nicht vorgeschrieben sei. Die Verordnung regle genaugenommen nur, dass die Gaststätte der Gesundheitsbehörde Auskünfte über Gäste zu erteilen hat, nicht aber, dass Kundendaten zu erheben sind.

Rathaus lässt Fall rechtlich prüfen
Im Wiener Rathaus wird der Fall nun rechtlich geprüft, wie ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sagte. Die FPÖ forderte umgehend eine sofortige Aufhebung der „unrechtmäßigen Chaosverordnung“. Das von Stadt und Wirtschaftskammer verursachte „bürokratische Pannenchaos“ sei nicht nur eine Zumutung gegenüber allen Gastronomen, sondern auch gegenüber allen Konsumenten, hieß es in einer Aussendung.

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