Schwarze Schafe fand die Exekutive fast keine – weder auf den Autobahnen noch auf dem übrigen Straßennetz. Laut den gesetzlichen Bestimmungen müssen Lkw über 3,5 Tonnen von 1. November bis 15. April und Omnibusse von 1. November bis 15. März zumindest auf den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen montiert haben. Hier besteht nämlich ein Unterschied zur situativen Winterreifenpflicht bei Pkw.
„Und die Lenker sind zudem verpflichtet, Schneeketten mitzuführen“, sagt Oberst Günther Salzmann, der stellvertretende Leiter der Landesverkehrsabteilung der Polizei.
Insgesamt hat die Exekutive 722 Schwerfahrzeuge – Lkw, Lkw mit Anhänger, Sattelkraftfahrzeuge – überprüft. Lediglich vier Fahrzeuge waren ohne Winterreifen ausgestattet, in 25 Fällen hatten die Lenker keine Ketten dabei.
35 Euro Strafe
In Prozenten ausgedrückte fuhren 99 Prozent mit Winterreifen, 97 Prozent führten Schneeketten mit. Für die wenigen „Sünder“ setzte es Strafmandate in Höhe von 35 Euro bzw. Anzeigen. „Keines der Fahrzeuge hatte weder Winterreifen montiert noch Schneeketten an Bord“, informiert Günther Salzmann.
Überrascht von der fast lückenlosen Einhaltung der Bestimmungen waren die Beamten bei den Kontrollen nicht. Salzmann: „Auch schon im Vorjahr boten die Schwerpunktaktionen ein ähnlich erfreuliches Bild.“
Totalblockaden selten
Die strengen Bestimmungen für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse sollen verhindern, dass mangelhaft ausgerüstete Schwerfahrzeuge höher gelegene Straßen wie etwa die Brennerautobahn mit bis zu sechs Prozent Steigung bei Schneefällen für den gesamten Verkehr blockieren. „Zum Glück passiert dies eher selten“, sagt Salzmann.
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